Gerichtsverfahren:Gerichte geben Gutachtern häufig Tendenzen vor

Seit dem Fall Mollath sind die Vorbehalte gegen vom Gericht bestellte Gutachten gewachsen. Zu Recht, wie nun die Ergebnisse einer Doktorarbeit zeigen. Gerichte signalisieren den Gutachtern häufig, welche Ergebnisse die Richter sich wünschen. Und viele sind wirtschaftlich von deren Aufträgen abhängig.

Von Annette Ramelsberger

Sie sind Gehilfen des Richters, so heißt es im Gesetz. Medizinische, psychologische, psychiatrische Gutachter, auf die sich die Gerichte häufig verlassen. Vor allem, wenn es um die schwierige Frage geht, was im Kopf eines Straftäters vorgeht. Diese Ärzte und Psychologen sitzen aber auch in fast jeder Verhandlung, in der es um das Sorgerecht von Eltern oder die Glaubwürdigkeit von Zeugen geht.

Doch seit dem Fall Mollath wachsen die Vorbehalte, die solchen vom Gericht bestellten Gutachtern entgegengebracht werden. Denn über den sieben Jahre in der Psychiatrie sitzenden Gustl Mollath erstellten immer wieder Psychiater Gutachten - zum Teil, ohne ihn untersucht zu haben. Häufig können die Gutachter nicht einmal die erforderliche Qualifikation für ihren verantwortungsvollen Job aufweisen. Und nun gibt es auch noch wissenschaftliche Belege dafür, dass viele Gutachter nicht wirklich ergebnisoffen prüfen, sondern von vornherein wissen, was bei ihrem Gutachten herauskommen soll - weil das Gericht ihnen einen Wink gegeben hat.

Dieses Ergebnis hat nun eine Doktorarbeit an der Ludwig-Maximilians-Universität in München erbracht, für die 252 Ärzte, Psychiater und Psychologen in Bayern danach befragt wurden, ob sie vom Gericht schon einmal Vorgaben für ihre Gutachten bekamen. Das Ergebnis: Fast ein Viertel der Befragten, nämlich 24,7 Prozent, erklärten, ein Gericht habe ihnen schon einmal oder auch häufig signalisiert, welche Tendenz es bei einem Gutachten erwarte.

Fingerzeig vom Gericht

Vor allem die Psychiater und die Psychologen haben solch einen Fingerzeig schon häufig erlebt: 28 Prozent der befragten Psychiater und 45 Prozent der Psychologen gaben an, in Einzelfällen oder sogar häufig ein Signal bekommen zu haben, in welche Richtung ihr Gutachten laufen soll. Diese Ergebnisse werden in der neuesten Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes publiziert.

Als besonders problematisch beschreibt der Doktorand Benedikt Jordan, dass nach seinen Ergebnissen gerade bei den Psychiatern und Psychologen auch noch viele Gutachter wirtschaftlich abhängig seien von den Gerichtsaufträgen. 29,2 Prozent der befragten Psychiater gaben an, mehr als die Hälfte ihres Einkommens aus Gutachtertätigkeiten zu beziehen, bei den Psychologen waren es sogar 48,8 Prozent. Es ist angesichts dieser Zahlen nicht ganz fernliegend, dass Gutachter, die ihren Hauptauftraggeber nicht verlieren wollen, dem Wunsch des Gerichts dann auch Folge leisten. Der Druck, ein Tendenzgutachten zu erstellen, sei dann hoch, sagt Jordan.

Interessant, was die Befragten selbst zur Misere des Gutachterwesens sagten. So gab einer an, dass Gerichte gerne Gutachter benennen, die einfache Schwarz-Weiß-Beurteilungen abgeben. Und es gibt natürlich Stammgutachter, die von Gerichten immer wieder eingesetzt werden, weil sie gut sind. Manchmal aber auch nur, weil sie bequem sind. Denn wenn sie Widerworte geben, kann es ihnen ergehen wie Norbert Nedopil, der Koryphäe unter den deutschen Psychiatern. Weil er dem Münchner Schwurgericht zu häufig Gutachten vorlegte, in denen er statt zu Haft zur Psychiatrie riet, wurde er nicht mehr beauftragt - Koryphäe hin oder her.

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