Eine neue Dimension: Mal trifft es einen Abgeordneten, mal einen Arzt, nun eine Sängerin - was die vorverurteilende Medienarbeit vieler Staatsanwälte anrichtet.
Gernot Lehr ist Medienrechtler in der Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier, Bonn und Berlin. Zu seinen Klienten gehören häufig Prominente bei Berichterstattungen über Ermittlungsverfahren.
Gernot Lehr: "Rechtswidrige Öffentlichkeitsarbeit". (© Foto: Oh)
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Das öffentliche Interesse an Strafverfahren ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Nicht erst der von der Verfassung vorgeschriebene (medien-)öffentliche Strafprozess im Anschluss an eine Anklage, sondern bereits der Beginn der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aufgrund eines bloßen Anfangsverdachts wird aufmerksam verfolgt.
Dieses Interesse ist immer dann berechtigt, wenn die öffentliche Erörterung der möglichen Straftat einen Beitrag zum gesellschaftlichen Meinungs- und Wertebildungsprozess leistet. Ist dies der Fall, genießen die Medien ein besonderes Privileg: Sie dürfen über einen Tatverdacht und damit über Ermittlungsverfahren berichten, wenn sie die strengen Voraussetzungen der sogenannten Verdachtsberichterstattung einhalten.
Die ausgefeilte Rechtsprechung verlangt insbesondere, dass die Verdachtslage als offen dargestellt und jegliche Vorverurteilung des Betroffenen vermieden wird. Außerdem hat der Betroffene ein Recht, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, muss seine Stellungnahme in die Berichterstattung aufgenommen werden.
All dies dient dem Schutz der Unschuldsvermutung und der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen - der sich ohnehin als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren in einer Extremsituation befindet.
Diese Extremsituation wird verschärft (und der Betroffene wird faktisch schutzlos gestellt), wenn sich die Staatsanwaltschaften bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit nicht einmal an die Vorgaben der Verdachtsberichterstattung halten, insbesondere wenn sie sich nicht auf die sachliche Information über eine offene Verdachtslage beschränken, sondern die Medien von dem erwarteten Ergebnis des Ermittlungsverfahrens überzeugen wollen.
Übermäßige Medienarbeit der Ermittlungsbehörden
Wenngleich manche Staatsanwaltschaften durchaus ihrer Verpflichtung gerecht werden, über Straftaten von besonderer öffentlicher Bedeutung ohne eine Bloßstellung des Beschuldigten zu informieren, gibt es doch leider zahlreiche Beispiele für eine solche übermäßige Medienarbeit der Ermittlungsbehörden.
So führte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften einen öffentlichen und medienwirksamen Dialog mit dem Beschuldigten.
Sie beschränkte sich nicht darauf, über den Verdacht und die Durchsuchung bei ihm zu informieren. Vielmehr hielt sie die Medien in verschiedenen Pressemitteilungen über den Zwischenstand der Ermittlungen auf dem Laufenden und widersprach dabei öffentlich der Verteidigungsargumentation des Abgeordneten: Es gebe keine Anhaltspunkte, dass das beschlagnahmte Material im Zusammenhang zur Abgeordnetentätigkeit gestanden habe, teilte die Behörde mit.
Vorverurteilende Wirkung
Die vorverurteilende Wirkung solcher öffentlicher Erklärungen liegt auf der Hand, zumal möglicherweise Entlastendes unerwähnt blieb. Details aus laufenden Ermittlungen gehören nicht in Presse-Erklärungen der Ermittlungsbehörden. Sie erwecken den falschen und rechtswidrigen Eindruck, der Beschuldigte sei bereits überführt.
Ein zweites Beispiel: Ein leitender Oberstaatsanwalt erklärte öffentlich im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen einen Chefarzt wegen des Verdachts illegaler Medikamentenversuche, "die Zahl der Patienten", denen ohne Einwilligung Medikamente verabreicht worden seien, sei "noch offen". Dass der Chefarzt überhaupt Patientenversuche vorgenommen habe, stand demnach bereits fest. Später wurde das Verfahren jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die Staatsanwaltschaft ließ es sich gleichwohl nicht nehmen, in einer vierseitigen Pressemitteilung diese Beendigung des Verfahrens zu relativieren.
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Studie von UN-Kinderhilfswerk
In dem vorliegenden Fall hätte die Staatsanwaltschaft in der Tat sich darauf beschränken können (und vielleicht müssen?), den strafrechtlichen Vorwurf zu benennen. Es erscheint mir nicht angemessen, dass eine Staatsanwaltschaft ohne Not einen Tatvorwurf veröffentlicht, in dem sie die intimsten Bereiche eines Menschen offen legt.
Die Angelegenheit ist jedoch eher ethischer Natur. Einige Staatsanwaltschaften bedürfen evtl. einiger Nachschulung, wenn sie ihr eigenes ethisches Empfinden vielleicht in Stich lässt.
Die Forderung nach Sanktionen und Maulkörben für die Staatsanwaltschaft ist m.E. jedoch nicht berechtigt. Dies folgt schon daraus, dass Strafverfahren in einem Rechtsstaat keine Geheimverfahren sind, sondern dort, wo es ein berechtigtes öffentliches Interesse gibt, auch die Öffentlichkeit informiert wird. Hier gibt es dann Überschneidungen mit dem Recht auf freie Berichterstattung. Prominente werden vor diesem Hintergrund anders behandelt.
Zum anderen darf man aber auch nicht verkennen, dass von einem Urteil ja noch keine Rede sein kann. Urteile fällen immer noch die Gerichte. Die Staatsanwaltschaft übernimmt nur den Part einer Anklage. Im Falle von Prominenz wissen aber auch die Strafverteidiger die Medien gekonnt zu nutzen. Wenn es für das Verfahren förderlich ist, wird da reichlichst geplaudert. Nur der Gegner, die Staatsanwälte, sollen doch bitte die Klappe halten...
Das sich die Berichterstattung der SZ auf einem deutlich höherem Niveau als das der Bildzeitung oder anderer Boulevardblätterbefindet ist wohl unbestreitbar. Der heutige Artikel der SZ trifft ja auch den Kern der Sache. Den Namen der Beteiligten und diverse Details der Angelegenheit nicht so an den Pranger zu stellen ist wohl angemessen. Da hat aber -aus welchen Gründen auch immer- in der Berichterstattung der SZ ein Umdenken eingesetzt. Die Tatsache zu erwähnen, daß es vor kurzem noch Artikel in der SZ gab, die sowohl Namen wie auch 'pikante Details' benannten, darf aber doch wohl erwähnt werden. Das war alles.
Sehr guter Artikel. Leider trifft er offensichtlich nicht die Interessen diverser Teilnahmer.
Manche verhalten sich wie der Biologielehrer, dessen Lieblingsthema Elefanten waren.
Der gelangte auch zwanglos vom Wurm zum Elefanten :" ...der Wurm sieht doch aus wie ein Rüssel, apropos Rüssel....."
ist in einer demokratie, transparent ,offentlich,und für alle sichtbar
weil richter ist die allgemeine gesellschaft als körperschaft ,represäntiert von
staatsanwalt,richtern ,und gericht.
es gibt keiner private justizinstanz und keine private verhandlung und keine private urteil
die jenigen die so etwas wollen, wollen wieder einer neufeudaler gesellschfafts ordnung, es ist so viel kapital und geldwert an wenigen gesellschaftstrukturen in die händen gefallen, das jetzt ausser wirtschaftliche macht, anspruch auf politischer gesellschaftlicher privilegien hebt.
Bei aller berechtigten Kritik an "der Presse" bleibt doch festzuhalten, dass man an ein Organ der staatlichen Exekutive, das den Rechtsnormen Geltung verschaffen soll, radikal andere Maßstäbe anlegen sollte als an die Bildzeitung, oder?
Frau Klatten war übrigens im Gegensatz zum aktuellen Fall keine Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren. Sie ist auch nicht in kompletter Missachtung der Unschuldsvermutung als existentielle Rechtsnorm unserer Gesellschaft von der Staatsanwaltschaft vorverurteilt worden. Ob ihre Persönlichkeitsrechte in jedem Fall und von jeder Zeitung gewahrt wurden, steht auf einem anderen Blatt.
Und ja, trotz immer mal wieder bedenklicher Berichterstattung sehe ich doch noch immense Unterschiede zwischen der Bildzeitung und der Süddeutschen Zeitung. Allen, die diese Unterschiede nicht mehr wahrnehem, sei empfohlen, gleich die Bildzeitung zu lesen.
Paging