Niederlage vor Gericht: Der frühere Hamburger Senator Roger Kusch darf sein umstrittenes Geschäft mit der Sterbehilfe vorerst nicht weiter betreiben.
Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch darf vorerst keine Sterbehilfe mehr leisten. Dies hat das Verwaltungsgericht in der Hansestadt in einem Eilverfahren entschieden. Kusch, der früher der CDU angehörte, darf damit bis zu einem Beschluss im Hauptverfahren niemanden beim Selbstmord unterstützen.
Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch: Die Verbotsverfügung der Polizei ist rechtens, hat ein Gericht nun entschieden. (© Foto: dpa)
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Der 54-Jährige klagt gegen ein Verbot der Hamburger Innenbehörde, die ihm Ende November bei einer Durchsuchung jegliche Form der Sterbehilfe untersagt hatte. Das Polizeiverbot bleibt laut Gericht bis zur endgültigen Entscheidung gültig.
Die Verbotsverfügung ist aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden. Kuschs "fortgesetzte Suizidunterstützung" gefährde die öffentliche Sicherheit, hieß es zur Begründung. Generell sei die Polizei verpflichtet, Selbstmorde zu verhindern - auch wenn sie die "persönliche Grenzentscheidung" eines Menschen respektieren müsse.
"Dienstleistungspaket" fürs Sterben
Kusch betreibt als Suizidhelfer laut Gericht "kein erlaubtes Gewerbe". Beihilfe zum Selbstmord sei zwar nicht strafbar - hier gehe es aber "um die sozial unwertige Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt".
Der Jurist biete lebensmüden Menschen für 8000 Euro Honorar ein "Dienstleistungspaket" an, um ihnen den Selbstmord zu erleichtern. Kuschs Form der Sterbehilfe widerspreche den allgemein anerkannten moralischen Wertvorstellungen und dem Menschenbild des Grundgesetzes.
Kusch wende sich zudem nicht nur an Todkranke, sondern "an jeden, der sein Leben beenden möchte".
Auslöser der Razzia in Kuschs Büro und Wohnungen Ende November waren Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Die Behörde untersucht, ob Kusch verschreibungspflichtige Medikamente weitergegeben hat.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war der Tod einer 84 Jahre alten Rentnerin Ende September. Die Frau war laut Staatsanwaltschaft an einer Überdosis eines verschreibungspflichtigen Malaria-Medikaments gestorben. (Az.: 8 E 3301/08)
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(dpa/hai/mati)
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Zitat: "Der frühere Hamburger Senator Roger Kusch darf sein umstrittenes Geschäft mit der Sterbehilfe vorerst nicht weiter betreiben."
Wieso wird das Wort "Geschäft" im Vorspann herausgestellt. Viele Ärzte machen ein "Geschäft" mit Sterbenden - nur nachhaltiger für ihren Geldbeutel.
Na ja, wen es nur daran scheiterte, daß die Dienstleistung gegen ein Entgelt erbracht wird, so wird einem Juristen oder einem Steuerberater doch sicherlich eine Umgehungsmöglichkeit einfallen. Der Staat soll endlch aufhören, sich um Dinge zu kümmern die nun wirklich als ureigenste Entscheidung zu werten ist.
Wer Sterbehilfe aus Glaubens- oder sonstigen Gründen nicht annehmen will, muß es doch nicht machen. Das ist keine Frage von Ja oder Nein. Jeder kann nach seinem Willen damit umgehen.
Ich empfehle einen Blick auf die Seite exitinternational.net und da kann man in dem Buch von Dr. Nitschke nachlesen, wie man für deutlich weniger als achttausend Euro einen würdigen Weg gehen kann.