Entscheidung in Rheinland-Pfalz:Hier ist Rauchen erlaubt!

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In Rheinland-Pfalz wurde das totale Rauchverbot in Gaststätten vorerst gestoppt. Zumindest in Eckkneipen darf weiter geraucht werden. In Bayern dagegen bleibt man hart.

In kleinen Gaststätten in Rheinland-Pfalz bleibt das Rauchen vorläufig erlaubt. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz nahm in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte vorläufig vom Nichtraucherschutzgesetz aus. Ansonsten trete das Gesetz wie geplant am Freitag in Kraft.

In Eckkneipen darf weiter geraucht werden - zumindest in Rheinland-Pfalz. (Foto: Foto: istock)

Gegen das Rauchverbot in Rheinland-Pfalz hatten fünf Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten und eine Privatperson Verfassungsbeschwerden zusammen mit Anträgen auf Erlass einstweiliger Anordnungen eingereicht. Das Nichtraucherschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass künftig in Kneipen nur noch in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden darf.

Die Gastwirte rügten dies in ihren Klagen als einen Eingriff in ihr Eigentum und ihr Grundrecht auf freie Berufswahl. Da sie ihrer rauchenden Kundschaft kein abgetrenntes Zimmer zur Verfügung stellen könnten, müssten sie mit gravierenden Umsatzrückgängen rechnen, die sie in ihrer Existenz bedrohten.

Die Privatperson beruft sich auf ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Kläger wollten eine Aussetzung des Gesetzes erwirken, bis in der Hauptsache entschieden ist.

Das Gericht gab mit seiner Entscheidung nun den Anträgen der Gastwirte recht. Das Gericht erteilte allerdings die Auflage, dass die Kneipen am Eingang deutlich sichtbar als "nicht rauchfreie Gaststätte" zu kennzeichnen seien. Den Antrag des Rauchers lehnten die Richter ab.

Die Regelung gilt, bis das Gericht im Hauptverfahren eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden trifft. Bis dahin können nach Angaben eines Gerichtssprechers aber noch mehrere Monate vergehen.

In Bayern dagegen sieht CSU-Fraktionschef Georg Schmid sieht keinen Korrekturbedarf. Die Zustimmung in der Bevölkerung zu dem entsprechenden Gesetz steige, sagte Schmid am Dienstag in München. Deshalb werde es keine Änderungen geben. Er habe aber den Gastwirten angeboten, nach einem Jahr über die Erfahrungen mit dem Rauchverbot zu sprechen.

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