In Rheinland-Pfalz wurde das totale Rauchverbot in Gaststätten vorerst gestoppt. Zumindest in Eckkneipen darf weiter geraucht werden. In Bayern dagegen bleibt man hart.
In kleinen Gaststätten in Rheinland-Pfalz bleibt das Rauchen vorläufig erlaubt. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz nahm in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte vorläufig vom Nichtraucherschutzgesetz aus. Ansonsten trete das Gesetz wie geplant am Freitag in Kraft.
In Eckkneipen darf weiter geraucht werden - zumindest in Rheinland-Pfalz. (© Foto: istock)
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Gegen das Rauchverbot in Rheinland-Pfalz hatten fünf Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten und eine Privatperson Verfassungsbeschwerden zusammen mit Anträgen auf Erlass einstweiliger Anordnungen eingereicht. Das Nichtraucherschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass künftig in Kneipen nur noch in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden darf.
Die Gastwirte rügten dies in ihren Klagen als einen Eingriff in ihr Eigentum und ihr Grundrecht auf freie Berufswahl. Da sie ihrer rauchenden Kundschaft kein abgetrenntes Zimmer zur Verfügung stellen könnten, müssten sie mit gravierenden Umsatzrückgängen rechnen, die sie in ihrer Existenz bedrohten.
Die Privatperson beruft sich auf ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Kläger wollten eine Aussetzung des Gesetzes erwirken, bis in der Hauptsache entschieden ist.
Das Gericht gab mit seiner Entscheidung nun den Anträgen der Gastwirte recht. Das Gericht erteilte allerdings die Auflage, dass die Kneipen am Eingang deutlich sichtbar als "nicht rauchfreie Gaststätte" zu kennzeichnen seien. Den Antrag des Rauchers lehnten die Richter ab.
Die Regelung gilt, bis das Gericht im Hauptverfahren eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden trifft. Bis dahin können nach Angaben eines Gerichtssprechers aber noch mehrere Monate vergehen.
In Bayern dagegen sieht CSU-Fraktionschef Georg Schmid sieht keinen Korrekturbedarf. Die Zustimmung in der Bevölkerung zu dem entsprechenden Gesetz steige, sagte Schmid am Dienstag in München. Deshalb werde es keine Änderungen geben. Er habe aber den Gastwirten angeboten, nach einem Jahr über die Erfahrungen mit dem Rauchverbot zu sprechen.
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(ddp/jüsc)
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@Derek:Sie haben das Urteil falsch verstanden! Es wurde nicht ein Persönlichkeitsrecht des Rauchers gegen das kommerzielle Interesse des Wirtes abgewägt, sondern es wurde in beiden Fällen geprüft, *ob* diese Rechte verletzt würden.
Der Nichtraucherverband www.pro-rauchfrei.de hat schon lange vor den Gesetzen davor gewarnt, dass Ausnahmeregelungen dazu führen würden, dass kleinere Gaststätten Kunden zugunsten von Großen verlieren werden. Das ist nun eingetreten und noch einmal gerichtlich bestätigt worden.
Dass der Raucher *kein* Persönlichkeitsrecht hat, ungeachtet der Folgen *für andere* seine Sucht zu befriedigen, hat das Gericht ebenso bestätigt.
Bei uns funktioniert das dann so, dass die Gerichte nach dieser Feststellung teilweise Gesetze wieder außer Kraft setzen und der Regierung den Auftrag geben, das Gesetz entsprechend nachzubessern.
Die Landesregierung in RLP muss nun das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit von Nichtrauchern und Angestellten in der Gastronomie so schützen, dass keine Wettbewerbsverzerrung entsteht. Was glaubt Ihr wohl, ist die einzige Möglichkeit das zu tun, wissend, dass Raucher grundsätzlich rücksichtslos jeden Ort vollqualmen, an dem ihnen ihre Suchtbefriedigung nicht verboten wird?
"Die Privatperson beruft sich auf ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Kläger wollten eine Aussetzung des Gesetzes erwirken, bis in der Hauptsache entschieden ist.
Das Gericht gab mit seiner Entscheidung nun den Anträgen der Gastwirte recht. Das Gericht erteilte allerdings die Auflage, dass die Kneipen am Eingang deutlich sichtbar als "nicht rauchfreie Gaststätte" zu kennzeichnen seien. Den Antrag des Rauchers lehnten die Richter ab."
An alle Raucher, die sich darüber freuen: Denkt mal drüber nach, was das bedeutet (mal abgesehen davon, dass es in der nächsten Instanz kassiert wird, da bin ich sicher)! Die persönliche Freiheit (Privatperson) wird hier geringer gestellt als das (wirtschaftliche) Interesse von Wirten... Zementierung des "Kommerz ist alles und steht über persönlicher Freiheit" Gedankens, oder?
"Ich bin aber gegen ein Rauchverbot in Raucherkneipen."
Soll heissen es wird wieder (fast) überall gequalmt. Super Idee! Haben Sie guter Schreiber mal z.B. in München VOR dem Verbot versucht, einen rauchfreien Laden zu finden? Nein? Eben! War fast unmöglich.
Frei nach Heiner Geißler haben wir nunmal leider überwiegend Politiker, deren geistiger Horizont bei irgendwelchen Ordnungsparagraphen endet. So ist es alles andere als verwunderlich, dass die Evolution der geistigen Werte mitunter eine Rückwärtsbewegung macht. Gegenwärtiges Beispiel: Das demokratiefeindliche Rauchverbot in Gaststätten, genauer gesagt: Das demokratiefeindliche Verbot für Wirte, ihren Gästen das Rauchen zu erlauben.
Die Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit anderer gefährdet. Dies ist ein essentielles Merkmal von Freiheit. Es hat aber seine Daseinsberechtigung nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die Freiheit in vollen Zügen zum Tragen kommt, wann immer die Freiheit anderer _nicht_ beeinträchtigt wird. Was das Passivrauchen betrifft, sehe ich eine solche Beinträchtigung der Freiheit nur an Orten, denen man sich nicht entziehen kann, also in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln und privaten Wohnungen. Bei letzterem ist der Bürger schutzlos dem Rauch der Mitbewohner ausgeliefert, während er in Gasttätten geschützt wird, wo er sich ganz ohne Staat eigenverantwortlich selbst schützen könnte, indem er seiner eigenen Gesundheit die oberste Priorität einräumt.
Ein wirklich effizientes Nichtraucherschutzgesetz müsste das Rauchen in Privatwohnungen verbieten, sofern ein Mitbewohner dies wünscht. Ferner bin ich für ein Rauchverbot in Nichtraucherkneipen. Ich bin aber gegen ein Rauchverbot in Raucherkneipen.
"Das Problem ist nur, dass wenn jede gesellschaftliche Gruppe, sei es nun eine Mehrheit oder Minderheit, ihre persönlichen Belange - so berechtigt sie im Einzelfall auch sein mögen - immer nur durch den Staat regeln lassen will, dann bekommen wir genau den übereifrigen Bevormundungsstaat über den sich schon heute - zu Recht - viele Menschen aufregen."
Sonst macht es aber leider keiner. Und was die Raucherclubs betrifft: die sind halt nun mal reiner Etikettenschwindel.
Übrigens, eine nette Fußnote: Sie sind Nichtraucher - ich bin Raucher.
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