30.000 Euro hätten sie bei dem Überfall erbeutet, sagen Tom F. und Osman Z. 60.000 seien ihm gestohlen worden, sagt Bohlen. Wobei er wohl etwas den Überblick verloren hat. Dieter Bohlen als Zeuge vor Gericht.
Es ist nasskalt, 12 Grad Celsius, Schmuddelwetter. Doch hier, in der Reitzensteinstraße in Recklinghausen, stehen die Menschen am Montagmorgen geduldig im Regen. Und warten.
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Dieter Bohlen redet vor Gericht plötzlich gar nicht mehr so schön schnoddrig wie im Fernsehen. (© Foto: AP)
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Die ersten sind schon um halb sieben hier vor dem Amtsgericht erschienen. Eine Mutter trägt ihr Baby im Maxi-Cosi die Straße auf und ab, die älteren Geschwister toben auf dem Bürgersteig. Ab und an ermahnt sie die Kinder zur Ruhe. Sie wissen ja nicht, auf was die Mama wartet.
Um 8.52 Uhr ist es dann soweit. Ein schwarzer Mercedes mit abgedunkelten Scheiben fährt vor, der Chauffeur öffnet den Fond, Dieter Bohlen steigt aus.
Der Musikproduzent, Boulevardname "Pop-Titan", muss an diesem Montag im Saal 125 aussagen. Als Zeuge im Prozess gegen die beiden 18-jährigen Angeklagten Tom F. und Osman Z., die Bohlen und seine Freundin Carina am 11. Dezember 2006 in Bohlens Haus in Tötensen bei Hamburg überfallen, mit einer Pistole bedroht und beraubt hatten.
Das Duo ist geständig. Sie hätten aber lediglich knapp 30.000 Euro erbeutet, gaben die beiden Jugendlichen an. Ihm seien 60.000 Euro gestohlen worden, behauptet Bohlen.
Er marschiert in den Saal. Konzentriert, ohne Regung, ohne einen Kommentar. Laut wird es trotzdem. Vor dem Amtsgericht steht ein Berufsdemonstrant. Er hat ein paar Schilder dabei, mit blauer und roter Farbe hat er auf die Sperrholzplatte gepinselt: "So, und was ist nun mit den Moneten?"
"Der ist ein korrektes Arschlosch"
Im kleinen Saal versucht Bohlen den Vorsitzenden Richter Gerald Sacher von seiner Version zu überzeugen. Er wirkt angespannt, wie die Kandidaten beim Casting zu "Deutschland sucht den Superstar". Hinten im Saal sitzen die Bohlen-Fans, die "ihren Dieter" sehen wollten. Nun redet er gar nicht so schnoddrig wie im Fernsehen. Es muss eine herbe Enttäuschung für sie sein.
Vor dem Saal steht eine junge Frau, vielleicht Mitte 30. Ihren Sohn hat sie zu den Großeltern gegeben, "nur damit ich hier her kann". Nun hat sie das Besucher-Kärtchen mit der Nummer 28. Es gibt nur 27 Plätze; es ist nicht ihr Glückstag.
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Hm, das dieser Herr auch in der SZ landen könnte, hätte ich mir nie vorstellen können.
Will die SZ jetzt eine andere Zielgruppe ansprechen? Bohlen und Bild ist doch ok aber bitte doch nicht hier.
Bloß weil Dieter Bohlen ein "Promi" ist, kann er trotzdem Opfer sein. Das was sie hier unterstellen ist Verleumdung (=strafbar).
Es zeugt von Charakter, dass er die Entschuldigung nicht annimmt, denn einfach ein "Schwamm drüber" muss es nicht immer geben, insbesondere wenn man sich die Folgen für die Opfer anschaut.
Ich habe den Eindruck, die Jugendlichen machen es sich sehr einfach. Sie wurden gefilmt. Es gibt keine Zweifel an der Tat und deswegen wird alles gestanden. Alles? Nein, denn wenn man jetzt weiß, dass die Höhe der erbeuteten Summe auch in die Strafe einfließt, dann ist doch klar was als einziges nicht nachweisbar ist... im Zweifel...
Ich wünsche den Opfern wieder ein "normales" Leben.
Wenn ich im vorstehenden Artikel den Unterschied zwischen 30000,-- und 60000,-- betrachte, frage ich mich, beim pressebekannten Charakter des Herrn Dieter Bohlen, ob er den §153 (Falsche uneidliche Aussage) unseres StGB kennt.
Den §158 (Berichtigung einer falschen Angabe) unseres StGB hat er jedenfalls nicht genutzt, sondern sogar die Entschuldigung der (1/2 ?)-Täter zurückgewiesen.
Auch darüber sollten die befassten Richter mal nachdenken.
Danke für diesen aufschlussreichen Artikel. Nur, was hat der hier zu suchen?
Die das interessiert haben es sicher schon am Kiosk gelesen (gesehen?).
Hier hat Neid und Hähme nichts zu suchen! Es geht hier um knallharte Kriminalität, begangen von Jugendlichen - die eine Vergebung wollen, damit sie drei Sozialstunden aufgebrummt kriegen wollen und sich darüber dann kringelig lachen, bevor sie den nächsten überfall planen.
Allein die Frage eines Richters nach solch einer Tat, ob das Opfer den Tätern verzeihen will, ist schon eine Zumutung. Denn dieses "Verzeihen" hat ja nur ein Ziel: Milde für die Täter. Wieviel Milde hatten die denn für Bohlen und Freundin? Auch wenn sie jetzt Hosenscheißer sind, den Windeln sind sie entwachsen. Sie taten es knallhart - und nun kriegen sie es (hoffentlich) knallhart.
Und welche Summe Bohlen nun rausgegeben hat, ist doch völlig nebensächlich. Und wenn es 5 Euro gewesen wären! Diese Kriminellen waren in Bohlens Haus mit Waffengewalt eingedrungen, und das ist kein Kavaliersdelikt! Oder will irgendwer behaupten, sie waren zu einer Vergnügungsparty eingeladen?
Dass Bohlen nun daraus irgendwelche Geschichten macht, kennt man doch, so ist er nunmal gestrickt. Ist seine Sache. Genauso wie es seine Sache ist, dass er den Kriminellen nicht "verzeiht". Würde mich jemand überfallen, würde ich ihm auch keinen Roten Teppich für Sozialstunden oder drei Monate Bewährung ausrollen.
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