Der wegen Mordes am Bankierssohn von Metzler verurteilte Student Magnus Gäfgen hat erfolgreich ein EU-Gericht in Straßburg angerufen. Dort wird geklärt, ob sein Geständnis unter Folterandrohungen entstanden war.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat nach Presseberichten eine Beschwerde des verurteilten Kindesmörders Magnus Gäfgen angenommen.
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Die Koblenzer Rhein-Zeitung und die Frankfurter Rundschau berichten in ihren Montagausgaben unter Berufung auf Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer, die Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland sei einstimmig angenommen worden. Die Richter sähen Anhaltspunkte, dass die deutschen Behörden gegen das Verbot der Folter und gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen hätten.
Der Bonner Strafrechtsexperte Hans-Ullrich Paeffgen sagte der Rhein-Zeitung, die Beschwerde habe sehr große Erfolgsaussichten. Üblicherweise werde in Straßburg keine Beschwerde zur Entscheidung angenommen, bei der man ein Scheitern erwarte. Gäfgen könnte bei einem Erfolg eine Wiederaufnahme seines Verfahrens verlangen.
Der Student hatte im September 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet; er verbüßt eine lebenslange Haftstrafe. Nach seinen Angaben wurde ihm von der Polizei massive Gewalt angedroht, damit er aussagte und die Polizei zur Leiche des Kindes führte.
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(epd)
Kapitalabzug aus Südeuropa
Es handelt sich um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte! Nicht um ein EU-Gericht! In Straßburg ist kein EU-Gericht ansässig. Der Europäische Gerichtshof ist in Luxemburg und ist ein EU-Gericht.
Auch ein Mörder hat das Recht auf grundgestzlich garantierten Schutz. Daran muß sich auch die Exekutive halten.
Es würde nicht schaden, wenn Journalisten eine gewisses politisches Allgemeinwissen zur EU und zu europäischen Institutionen hätten, dann würde nicht ständig irgendwelcher Unfug in die Welt geblasen:
Es gibt als Organ der EU den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (und als seinen "Ableger" das Europäische Gericht erster Instanz)
Und als Gerichtshof des Europarates (nein, der Europarat ist nicht der Rat der EU und auch nicht der Europäische Rat!!!) den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
nun, hoffentlich mahlen die EU Mühlen so langsam bis langsamer - auf alle Fälle so langsam, dass 15 Jahre vergehen, danach wird ja ein Kindesmörder (ausser er war zugleich Terrorist) eh und je in Deutschland entlassen!
Aber besser wäre:
Kindesmörder sollten die Freiheit die sie sich wünschten erhalten und auf einer kargen Insel in der Nähe der Antarktis ausleben dürfen - mit Satelittenüberwachung der Anleitung wie grabe ich nach Wasser um dann ihren Träumen nachzugehen mit all den gleichgesinnten Kindesmördern - auf alle Fälle nicht resozialisert werden! -- Verbannung ist das Gerechteste! und die Satelittenüberwachung wird dafür sorgen, dass sie sich keine Boote bauen! -- Real TV!
Magnus Gäfgen und sein Anwalt
"Ehrt eure großen Mörder- Von Andreas Platthaus"
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