Wie die Staatsanwaltschaft Darmstadt nach der Verhaftung einer Pop-Sängerin Details ausbreitete, über die sie besser geschwiegen hätte.
Der Darmstädter Staatsanwalt Ger Neuber ist seit knapp dreißig Jahren Strafverfolger und seit zehn Jahren macht er nebenbei auch noch die Arbeit des Pressestaatsanwalts, der für seine Behörde spricht.
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Die Band "No Angels" vor einem Fernsehauftritt. (© Foto: AP)
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Die Sache, die der 63-jährige Beamte nun auf den Tisch bekam, war für ihn etwas Neues. Eine Sängerin, deren Namen ihm nichts sagte, war am Ostersamstag wegen Verdachts der schweren Körperverletzung festgenommen worden. Ein Ermittlungsrichter hatte Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr angeordnet.
Neuber googelte im Internet und las in einem älteren Blog, dass die Sängerin angeblich HIV-positiv sei. Er rief eine seiner beiden Töchter an und fragte, ob die von der "jungen Frau" (Neuber) mal gehört habe: "Ja", die sei berühmt. In der Bild-Zeitung stand dann am Dienstag eine Geschichte über die nächtliche Festnahme der Sängerin; allerdings ohne Details zum Tatvorwurf.
Daraufhin setzte sich Neuber mit Kollegen und der Behördenleitung zusammen, um die Lage zu beraten. Er fertigte eine Pressemeldung, derzufolge die Beschuldigte im Verdacht stehe "in den Jahren 2004 und 2006 ungeschützten Geschlechtsverkehr mit drei Personen", gehabt zu haben, "ohne diese zuvor darauf hinzuweisen, dass sie selbst HIV-positiv" sei.
Dann rollte, sagt Neuber, "eine Lawine los", und er redete vor den Kameras einschlägiger TV-Magazine über das Intimleben der Frau und die angebliche Wiederholungsgefahr.
Ein Fall für sich
Am Mittwoch erstellte das Landgericht Berlin "wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung" einen Beschluss, demzufolge es verboten sei, über das Verfahren "und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten".
Das zielte gegen Bild und den Axel-Springer-Verlag, aber indirekt auch gegen die Informationspolitik der Staatsanwaltschaft. Am Donnerstag rätselte Neuber, "ob unser Fall am Ende vorm Bundesverfassungsgericht landen wird". Mag sein. Einer der Anwälte der Sängerin ist der Berliner Presserechtler Christian Schertz, und mit dem ist nicht zu spaßen. Schertz jedenfalls zeigt sich "fassungslos" über die Darmstädter Verhältnisse.
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... besonders, weil mir auf Anhieb drei Verbrecher einfallen, deren Namen die Medien ohne weiteres genannt haben: Zumwinkel, Ecclestone, der Winnenden Täter.
@derweissehai: Meine Meinung bleibt: wer die Öffentlichkeit gesucht hat und nicht durch die Medien in sie gerissen worden ist, der muss die Konsequenzen hinnehmen, die positiven, wie die negativen. Eine Schlagzeile wie Frau B wegen Körperverletzung angeklagt, wäre so nie stehen geblieben. Die näheren Umstände wären von den Medien recherchiert und veröffentlicht worden. Und das ist auch gut so.
Dass der Staatsanwalt sich zu den näheren Umständen des Tatvorwurfs geäussert hat ist daher bloss eine Vorwegnahme.
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In Deutschland werden Verbrecher in den Medien nicht beim richtigen Namen genannt. Basta
"In letzter Konsequenz ist der Mann doch selber schuld wenn er sich nicht schützt."
Ich hätte eigentlich keine Lust, mit jemandem zu schlafen, dem mein Wohlergehen egal ist. Auch nicht mit Kondom.
dww
"Über jede 'nichtöffentliche' Person hätte eine solche Tatsache berichtet werden dürfen, vielleicht mit einem abgekürzten Vornamen aber bestimmt mit schlecht verpixeltem Foto. Wenn man aber (prominent ist), dann sollen Sonderkonditionen gelten?"
Nein, gerade nicht. Ein abgekürzter Vorname und ein verpixeltes Foto wären angemessen, eben genau wie bei Lieschen Müller.
Die ausführliche Erwähnung der Person und der Art ihrer Prominenz dient ausschliesslich kommerziellen Boulevard-Zwecken, und auf diese Sonderbehandlung hätte Frau B. sicher gerne verzichtet.
Das für den August geplante Album kann man wohl erstmal vergessen, ebenso wie den Rest der Karriere, und zwar unabhängig von Schuld oder Unschuld der Sängerin.
dww
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