Die Unschuldsvermutung wird ad absurdum geführt: Sie schützt den Beschuldigten, so sagt es das Bundesverfassungsgericht, "vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches, prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung oder Strafbemessung vorausgegangen ist".
Anzeige
Für einen an sich guten Zweck, die Bekämpfung von Aids, wurde die Sängerin plakativ vorverurteilt. Sie wurde Mittel zum Zweck - so wie seinerzeit die spektakulär inszenierte Verhaftung des Postchefs Zumwinkel ein Mittel zum Zweck war. Die Botschaft lautete: So kann es euch allen ergehen, wenn ihr Steuern hinterzieht!
Im Fall der Sängerin ist der lockere Umgang der Ankläger mit der Unschuldsvermutung noch anrüchiger: Der Vorwurf, den man ihr macht, betrifft die intimste Intimsphäre. Die Süddeutsche Zeitung hat über die Verhaftung und den Tatvorwurf deshalb sehr zurückhaltend berichtet; sie wird den Namen der Sängerin auch weiterhin nicht nennen - obwohl dieser nun landauf, landab genannt wird.
Der Beschuldigten hilft diese Zurückhaltung natürlich nicht mehr, aber so gebietet es der respektvolle Umgang mit der Unschuldsvermutung. Sie gehört zu den elementaren Prinzipien des Rechtsstaats. Sie gilt auch dann, wenn sie von der Staatsanwaltschaft nicht geachtet wird.
Nach den Grundsätzen, die die Gerichte zum Presse- und Persönlichkeitsrecht entwickelt haben, ist die Staatsanwaltschaft zwar eine "privilegierte Quelle". Das heißt: Die Presse kann die Vorwürfe, von denen die Ankläger berichten, ohne große Prüfung übernehmen. Wohlgemerkt: Die Presse kann, sie muss es aber nicht.
Die Gerichte haben den Schutzschild größer gemacht
Das Persönlichkeitsrecht von prominenten und weniger prominenten Menschen ist in jüngster Zeit von den Zivilgerichten - bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof - sehr gestärkt worden, gelegentlich auch zu Lasten der Pressefreiheit.
Selbst Personen, die man früher gern "Personen der Zeitgeschichte" nannte, müssen sich nicht alles gefallen lassen. Die Gerichte haben den Schutzschild größer gemacht. Gleichzeitig fällt aber auf, dass Staatsanwaltschaften mit den Persönlichkeitsrechten der Beschuldigten immer laxer umgehen.
Die Staatsanwaltschaft war über Jahrzehnte hin eine verschlossene Behörde, äußerst zurückhaltend mit Auskünften - zu ihrem Schaden: Die Deutungshoheit hatten seit jeher die redefreudigen Strafverteidiger. Sie beherrschten den Markt der öffentlichen Darstellung.
Diese Marktverschiebung versuchen die Staatsanwaltschaften seit einiger Zeit zu korrigieren; dabei schlagen sie aber zu oft über die Stränge. Es kommt zu einer Überkompensation der bisherigen öffentlichen Unterlegenheit - auf Kosten des Postchefs Klaus Zumwinkel, auf Kosten des SPD-Abgeordneten Tauss, dem der Besitz kinderpornographischen Materials vorgeworfen wird.
Oder auf Kosten der Pop-Sängerin, die hier weiterhin ungenannt bleiben soll. Das ist nicht lachhaft, sondern ernsthaft.
Sie sind jetzt auf Seite 2 von 2
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
(SZ vom 17. April 2009/odg)
Kanzlerin Merkel und die Macht
Ich will an dieser Stelle nur noch einmal daran erinnern, dass es sich in der Angelegenheit um einen Vorwurf handelt. Rechtmässig veruteilt wurde sie deswegen bislang nicht! Vor diesem Hintergrund wäre ich mehr als vorsichtig damit, Vorwürfe so dazustellen als seien sie in einem rechtsstaatlichem Verfahren bewiesene Tatsachen.Sicherlich sind die Vorwürfe sehr ernst, jedoch ist die Unschuldsvermutung ein zentraler Pfeiler unseres Rechtsstaats.
man weis es jetzt sie hatte damals mit 16jahren drogen genommen also gibt es keine zweifel das sie hiv ist nur wenn sie es wuste warum hat sie andere angesteckt denn es hat vor jahren schon eine anzeige gegeben also ist das körperverletztung mit totesfolge und solche leute darf man nicht entlassen denn es könnte ja wieder passieren
Das trifft den Pudels Kern!
Entweder oder!
Die Ermittlungsverfahren in Deutschland sind ein Trauerspiel - siehe Zumwinkel und Demjanjuk - da hat man sich Jahrzehnte Zeit gelassen!
Sprechen wir es doch einmal aus:
Die Männer, die mit dieser, aber auch mit jeder anderen Frau (!!), ohne Kondom oder aktuellen AIDS-Test geschlafen haben, sind leichtsinnige Lebensmüde..
Daher hat der ganze Fall bzw. die Berichterstattung darüber, etwas Gutes, wenn vielleicht am nächsten Wochenende wenigstens ein Kondom mehr verwendet wird.
Zitat aus dem Artikel:"Für einen an sich guten Zweck, die Bekämpfung von Aids, wurde die Sängerin plakativ vorverurteilt. Sie wurde Mittel zum Zweck - so wie seinerzeit die spektakulär inszenierte Verhaftung des Postchefs Zumwinkel ein Mittel zum Zweck war. Die Botschaft lautete: So kann es euch allen ergehen, wenn ihr Steuern hinterzieht! "
Sehr zu begrüßen, daß Herr Prantl -meines Wissens zum erstenmal - auch die Inszenierung bei der Abführung von Herrn Zumwinkel verurteilt und dies mit der Unschuldsvermutung begründet. Bravo.
Die von ihm vorgenommene Selbstbeweihräucherung der SZ ist allerdings weniger angebracht. Der versprühte Duftstoff stinkt in meiner Nase... Danke den Vorrednern (u.a.Benutzer Aus Haching), die darauf hingewiesen haben, wie es mit der "Zurückhaltung" der SZ wirklich bestellt war.
Paging