Bluttat:"Da bin ich nochmal schwach geworden"

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Der mutmaßliche Mörder der Kinder Levke und Felix soll einem Mithäftling den Mord an der zehnjährigen Adelina gestanden haben. Beweise für die Bluttat fehlen jedoch.

Von Hans Holzhaider

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der Kinder Levke und Felix hat zum ersten Mal ein Zeuge genauere Angaben zu angeblichen weiteren Taten des Angeklagten Marc Hoffmann gemacht, die dieser einem Mitgefangenen in der Untersuchungshaft gestanden haben soll.

Danach soll der 31-Jährige seinem Zellengenossen von drei weiteren Kindesmorden sowie mindestens zwei Morden an jungen Frauen berichtet haben. Darunter sei auch der Mord an der zehnjährigen Adelina, deren Leiche im Oktober 2001 bei Bremen gefunden wurde.

"Da bin ich noch einmal schwach geworden", soll Hoffmann in Bezug auf Adelina gesagt haben, berichtete ein 38-jähriger Polizeioberkommissar, der den Mitgefangenen des Angeklagten vernommen hatte. Einem anderen Polizisten hatte Hoffmann allerdings gesagt, dass er mit dem Mord an Adelina nichts zu tun habe.

Konkrete Angaben fehlen

Zwei weitere Kinder, einen Jungen und ein Mädchen, will Hoffmann nach Angaben des Mithäftlings in Ostdeutschland ermordet haben. Dazu fehlen aber konkrete Angaben über die Opfer und die Tatzeit. Den Jungen habe er in der Nähe einer Autobahnraststätte vergraben.

Bei der Ausfahrt Schwerte an der A1 habe er eine Anhalterin vergraben, die er zuvor mit K.o.-Tropfen betäubt und sexuell missbraucht hatte, soll Hofmann dem Mitgefangenen weiter erzählt haben. Eine weitere Anhalterin sei bei Bremerhaven nach sexuellem Missbrauch mit einem Kopfschuss getötet worden.

Nicht ganz klar wurde in der Darstellung des Zeugen, ob es sich dabei um denselben Fall gehandelt habe, bei dem Hoffmann selbst oder ein "Kumpel" die Leiche einer Frau mit einer Handgranate in die Luft sprengte, nachdem die Männer das Opfer sexuell missbraucht hatten. Auch bei diesem Fall fehlen konkrete Angaben über die Identität des angeblichen Opfers sowie über Tatzeit und Tatort.

Ermittlungsverfahren laufen noch

In allen Fällen läuft noch ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bremen. Über den Stand der Ermittlungen dürfe er nicht aussagen, erklärte der Zeuge.

Durch die Verlesung eines Urteils des Amtsgerichts Olpe wurden jetzt auch Einzelheiten über die Vorstrafe Hoffmanns bekannt. Im Juli 1994 war er zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er eine 16-Jährige vergewaltigt hatte.

Er hatte das Mädchen und deren Freund nachts im Auto mitgenommen. Nachdem er den Jungen zu Hause abgesetzt hatte, fuhr er mit dem Mädchen gegen deren Willen in einen Wald und verging sich dort an ihr. Das Gericht hatte damals die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, weil es den Eindruck gewonnen hatte, "dass der Angeklagte auch ohne Vollzug künftig ein rechtschaffenes Leben führen wird".

© SZ vom 24.05.05 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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