BGH-Grundsatzurteil:Es war Ernst! Und Dieter!

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Prinz Ernst August von Hannover und Dieter Bohlen haben sich gegen eine satirische Zigaretten-Werbung vor dem Bundesgerichtshof gewehrt. Vergeblich.

Prinz Ernst August von Hannover und der Musikproduzent Dieter Bohlen sind mit zwei Schadensersatzklagen wegen einer Werbekampagne der Zigarettenmarke Lucky Strike gescheitert.

Die Bild-Kombination zeigt Musikproduzent Prinz Ernst August von Hannover (links) und Dieter Bohlen. (Foto: Foto: dpa)

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies ihre Klagen gegen den Tabakkonzern British American Tobacco ab. "Werbung darf sich mit aktuellen Themen auseinandersetzen", sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm bei der Urteilsverkündung.

Unter Anspielung auf Handgreiflichkeiten des Prinzen war über dem Foto einer eingedrückten Zigarettenschachtel zu lesen: "War das Ernst? Oder August?"

Im Fall Bohlen ging es um dessen Buch "Hinter den Kulissen".

In der Vorinstanz hatte Bohlen vom Zigarettenhersteller British American Tobacco eine Lizenzgebühr von 35.000 Euro erstritten, dem Prinzen wurden 60.000 Euro zugesprochen. Das Hamburger Oberlandesgericht sah jeweils eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Der BGH verhandelte am Donnerstag über die Revisionen des Zigarettenherstellers.

Im Falle Bohlens war eine Anzeige mit zwei Zigarettenschachteln erschienen, die sich scheinbar unterhalten. Darüber stand: "Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher." Die Wörter "lieber", "einfach" und "super" waren geschwärzt, aber noch lesbar.

Die Anzeige spielte auf den Streit um die Veröffentlichung des Bohlen-Buches "Hinter den Kulissen" an. Gegen das Buch hatten mehrere Personen Persönlichkeitsverletzungen geltend gemacht, weshalb Textpassagen geschwärzt werden mussten.

Im Fall des Prinzen erschien eine Anzeige mit einer zerknitterten Zigarettenschachtel, über der es hieß: "War das Ernst? Oder August?" Die Anzeige spielte auf tätliche Auseinandersetzungen des Prinzen an. So war es im Januar 1998 zu einem Schlagabtausch zwischen ihm und einem TV-Journalisten gekommen, weswegen der Ehemann der Prinzessin Caroline in der Boulevardpresse als "Prügel-Prinz" tituliert wurde. Im Januar 2000 hatte der Adelige zudem einen deutschen Nachtclubbesitzer auf einer Ferieninsel vor Kenia attackiert.

In der Revisionsverhandlung argumentierte der Anwalt des Zigarettenherstellers, dass auch Produktwerbung den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit genieße. Zudem seien die Vornamen der beiden Prominenten nicht ohne Anlass benutzt worden. Ereignisse von gesellschaftlichem Interesse dürften im Rahmen der Werbung aufgearbeitet werden.

Die Anwältin der beiden prominenten Kläger betonte hingegen, dass nicht jeder mit Zigarettenwerbung in Verbindung gebracht werden möchte. Hier sei eine "Zwangskommerzialisierung" ihrer Mandanten erfolgt. Wenn der BGH dies billige, würden Tür und Tor dafür geöffnet, dass Personen mittels eines "kleinen Kniffs" in die Werbung einbezogen würden, die damit gar nicht einverstanden seien.

Der Vorsitzende Richter wies jedoch darauf hin, dass der BGH im Oktober 2006 seine Rechtsprechung in ähnlichen Fällen liberalisiert hatte. Damals scheiterte der ehemalige SPD-Vorsitzende und heutige Linkspartei-Chef Oskar Lafontaine mit einer Schadenersatzklage gegen die Fotowerbung des Autovermieters Sixt. Die Werbeanzeige war im März 1999 kurz nach dem Rücktritt Lafontaines als Bundesfinanzminister und SPD-Vorsitzender erschienen. Sie zeigte Porträtufnahmen von 16 Mitgliedern des damaligen Bundeskabinetts, wobei das Foto Lafontaines durchgestrichen war. Der Text der Werbeanzeige lautete: "Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit."

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