Belgien:E-Baby im Internet

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Weil sie Geldsorgen hatten, haben Eltern in Belgien ihr neugeborenes Kind übers Internet verkauft. Nun steht das Paar vor Gericht - wegen Urkundenfälschung.

Varinia Bernau

Das Geld war knapp. Zu knapp jedenfalls, um ein zweites Kind groß zu ziehen. Diese oder eine ähnliche Überlegung hat für das junge Paar in Belgien nach eigener Aussage im Vordergrund gestanden, als die beiden beschlossen, ihr neugeborenes Baby über das Internet zu verkaufen.

Baby per Mausklick: Ein belgisches Elternpaar hat sein Kind übers Internet verkauft. (Foto: Foto: Istockphoto)

Nun droht ihnen eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Allerdings nicht wegen des sonderbaren Handels, der nach belgischem Recht bislang nicht strafbar ist, sondern wegen Urkundenfälschung: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil die leiblichen Eltern die Namen eines adoptierenden Paares im Geburtsregister als Eltern angegeben haben.

Bereits im Juli habe die 22-jährige Mutter einen Tag nach der Geburt das Krankenhaus in Gent verlassen und ihr Baby zu Hause an ein Paar aus den Niederlanden übergeben, berichten belgische Medien unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Gent.

Ein Kind um jeden Preis

Demnach hatten die werdenden Eltern im Internet nach zahlungswilligen Pärchen gesucht, nachdem sie von der ungewollten Schwangerschaft erfahren und eine Abtreibung ausgeschlossen hatten. So kamen sie mit einem Paar aus der Nähe von Groningen in Kontakt, die sich um fast jeden Preis ein Kind wünschten.

Die Geldsorgen der jungen Eltern seien der Grund gewesen, ihren Sohn zum Verkauf anzubieten. Auch die Überweisung wurde übers Internet abgewickelt. Der ausgehandelte Preis ist nicht bekannt.

Für das niederländische Paar, bei dem das inzwischen viermonatige Kind derzeit lebt, besteht die Chance, es zu behalten. Denn offenbar handelt es sich nicht um eine bestellte Schwangerschaft - anders als bei einem Fall, der vor einigen Jahren bereits für Aufregung sorgte: Damals bot eine junge Flämin via Internet ihre Dienste als Leihmutter an und verlangte 8000 Euro - gewissermaßen als Aufwandsentschädigung.

Sie kam mit einem belgischen Paar ins Geschäft, teilte diesem jedoch zwei Monate vor der Entbindung per E-Mail mit, dass sie in dem Stress das Kind verloren habe. Anschließend verkaufte sie es an ein niederländisches Paar für 15.000 Euro.

Der Fall löste eine Debatte über rechtliche Regelungen für Adoptiveltern und Leihmütter aus, ohne konkrete Ergebnisse. Die Reaktionen auf den nun bekannt gewordenen Internethandel mit einem Baby waren bislang verhalten.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Gent betonte schon einmal vorsorglich, dass der aktuelle Fall ein ganz anderer sei als einst die makabre Versteigerung.

© SZ vom 25.11.2008/bre - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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