Begrifflichkeiten:Zweideutigkeit von Lesbierinnen

Bewohner von Lesbos wollen nicht, dass weibliche Homosexuelle den Namen der Insel benutzen. Nun müssen Richter entscheiden.

Eine Art Urheberrecht beanspruchen die Einwohner der Insel Lesbos auf den Namen ihrer Heimat, dessen Gebrauch zur Bezeichnung weiblicher Homosexueller sie verbieten möchten. Seit Dienstag befasst sich die griechische Justiz mit der Klage mehrerer Einwohner, die die Benutzung des Namens als "beleidigende Anmaßung" empfinden. "Meine Mutter, meine Tochter, meine Schwester, sie alle schämen sich zu sagen, dass sie Lesbierinnen, also aus Lesbos stammend, sind", sagte Iannis Axlopitas vor dem Gericht in Athen.

Bewohner der Insel Lesbos demonstrieren: Wenn du nicht von Lesbos kommst, bist du keine Lesbierin. (Foto: Foto:)

In Internet und Zeitungen werde die Zweideutigkeit des Namens verstärkt, "das ist für unser Heimatland beleidigend", sagte Axlopitas, der aus Lesbos stammt, selbst aber in der kanadischen Stadt Montreal lebt. Von den drei Klägern stammen zwei aus Lesbos, ein dritter gibt eine nationalistische Zeitung heraus. Der Verleger verlangt in seiner Klage außerdem, dass der griechische Schwulen- und Lesbenverband OLKE diesen Namen nicht mehr tragen darf. Der Verband wir von einem Anwalt aus Lesbos vertreten, der die Nutzung der Bezeichnung seit dem 18. Jahrhundert geltend macht, die deshalb schlechterdings nicht von OLKE erfunden worden sein könne.

Während die OLKE-Vertreterin Evangelia Vlami die Klage als "rassistische" Attacke verurteilte, sorgte sich OLKE-Anwalt Vassilis Chirardis vor allem drum, "dass diese Art Angelegenheit unser Land lächerlich macht".

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