Baden-Württemberg:Betreuerin lässt Jungen von Mitschülern schlagen

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Offenbar war die Erzieherin mit dem Erstklässler überfordert. Ihre Reaktion: Sie lässt den Jungen von den Mitschülern verprügeln. Jetzt muss sie die Schule verlassen.

Eine Betreuerin einer Schule in Baden-Württemberg hat einen Erstklässler von anderen Schülern schlagen lassen. Schulleitung und Verwaltung in Neuenbürg reagierten sofort: Die Erzieherin darf nicht mehr an der Schule arbeiten.

Wie die Pforzheimer Zeitung berichtete, soll die städtische Mitarbeiterin den als unruhig bekannten Jungen aufgefordert haben, sich in die Mitte zu setzen. Dann sollten die Mitschüler das Kind schlagen. Bis auf einen Klassenkameraden seien - nach Schilderung des Vaters des betroffenen Kindes - alle der Aufforderung gefolgt. Sie hätten den Jungen geohrfeigt und mit Fäusten in den Rücken geschlagen.

Der Vater sagte aus, dass der Siebenjährige schon eine ganze Weile Probleme mit der gelernten Erzieherin gehabt habe, die bei seinem Kind in der Ganztagsbetreuung ruppige Methoden angewandt haben soll. "Er ist ein Zappelphilipp", wurde der Vater von zehn Kindern zitiert. Auch habe sein Sohn die Erzieherin einmal mit einem Schimpfwort tituliert. "Aber den Jungen schlagen zu lassen, geht zu weit".

Die Schule bestätigte und bedauerte am Donnerstag den Vorfall. Konrektor Rudolf Haubner verwies zugleich darauf, dass sich die bereits pensionierte Erzieherin - sie war der Stadtverwaltung zufolge nur als Aushilfe stundenweise im Einsatz - sich nie zuvor etwas habe zuschulden kommen lassen. Sie sei offenbar überfordert gewesen und habe falsch reagiert.

An dem betreffenden Nachmittag war an der Grund- und Hauptschule eine Lehrerin ausgefallen. Die Erzieherin musste in der Ganztagsbetreuung auf 17 Kinder aufpassen. Der Siebenjährige sei auch schon bei Lehrern aufgefallen und habe mehrmals von der Hausaufgabenhilfe weglaufen wollen. Die Polizei hat aufgrund des öffentlichen Interesses gegen die Erzieherin ein Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.

Ob die Familie des betroffenes Kindes Strafantrag gestellt hat oder stellen will, wurde zunächst nicht bekannt.

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