Anklage im Fall Klatten:Schluss mit den galanten Gesten

Lesezeit: 1 min

Der Schweizer Helg Sgarbi, der Susanne Klatten und weitere Geschäftsfrauen verführte und erpresste, ist angeklagt worden. Der Prozess soll bald beginnen.

Alexander Krug

Der mutmaßliche Erpresser der Unternehmerin und Quandt-Erbin Susanne Klatten, 46, wird sich vor dem Münchner Landgericht wegen versuchter Erpressung in zwei versuchten und vollendeten Betruges in vier Fällen verantworten müssen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat die Staatsanwaltschaft München I jetzt eine entsprechende Anklage gegen den Schweizer Helg Sgarbi, 43, erhoben, die dem Gericht zugeleitet wurde. Der Prozess wird aller Voraussicht nach spätestens im März beginnen.

Susanne Klatten: Sieben Millionen Euro bezahlt? (Foto: Foto: ddp)

Die Ermittler sind der Überzeugung, dass der galant und zuvorkommend auftretende Sgarbi sich vier wohlhabende Frauen als Opfer gesucht hatte, die er gezielt in Wellness-Hotels in der Schweiz und Österreich ansprach. Sein erstes Opfer soll 2005 die Frau eines Möbelherstellers gewesen sein. Danach folgten zwei weitere Damen, bis er im Juli 2007 begann, die Münchner Milliardärin Susanne Klatten zu umgarnen.

Seine Masche soll stets die gleiche gewesen sein: Den Frauen tischte er die Geschichte von einem angeblichen Unfall auf, bei dem er ein kleines Kind schwer verletzt habe. Um die angeblich horrenden Schadensersatzforderungen begleichen zu können, bat er die Frauen um finanzielle Hilfe in Form eines Darlehens. Bei den vermögenden Opfern ging Sgarbi offenbar noch weiter: Ihnen soll er mit der Veröffentlichung von Fotos oder Videos gedroht haben, die bei intimen Treffen aufgenommen worden waren.

Die Frau des Möbelherstellers soll 2,1 Millionen Euro gezahlt haben, Klatten insgesamt sieben Millionen. Die 46-Jährige wandte sich schließlich an die Polizei, als Sgarbi immer neue Forderungen stellte, die bis zu 290 Millionen gingen. Ein kleiner Teil der Beute, etwa 1,6 Millionen Euro, konnte sichergestellt werden. Ob die Opfer als Zeugen in dem Prozess auftreten müssen, steht noch nicht fest. Sollte Sgarbi gestehen, könnte darauf verzichtet werden.

© SZ vom 05.12.2008/grc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: