651-fachen Kinderschänder verurteilt:"Menschenverachtende Taten"

Zehn Jahre Haft: Ein 51-Jähriger hat über Jahrzehnte hinweg hunderte Male die eigenen und fremde Kinder vergewaltigt, sogar Säuglinge.

Die Dimension ist unvorstellbar: 651-facher Kindesmissbrauch. Ein Familienvater aus Datteln im Münsterland ist am Montag in Recklinghausen wegen 651-fachen Kindesmissbrauchs zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem ordneten die Richter der 1. auswärtigen Strafkammer des Bochumer Landgerichts die Unterbringung des Angeklagten in der geschlossenen Psychiatrie an. Der 51-Jährige hatte gestanden, seine eigenen Kinder, seine Enkeltochter sowie einen Jungen und ein Mädchen aus der Nachbarschaft zwischen 1984 und 2008 sexuell missbraucht zu haben. Teilweise waren die Kinder noch im Säuglingsalter.

Unfassbar grausam: Der 51-Jährige hatte gestanden, seine eigenen Kinder, seine Enkeltochter sowie einen Jungen und ein Mädchen aus der Nachbarschaft zwischen 1984 und 2008 sexuell missbraucht zu haben. Teilweise waren die Kinder noch im Säuglingsalter. (Foto: Foto: ddp)

Geheimes Tagesbuch der Abartigkeit

Wegen einer so genannten schwerwiegenden "seelischen Abartigkeit" muss der 51-Jährige nicht ins Gefängnis, sondern in die geschlossene Psychiatrie. Aufgefallen war die Tatserie am Arbeitsplatz des Angeklagten. Der Elektriker hatte auf seinem Dienst-Computer zahlreiche pornographische Bilder der Kinder gespeichert.

Im Sommer 2008 wurden sie von einem Arbeitskollegen entdeckt. Gleichzeitig tauchte auf einem USB-Stick ein elektronisches Tagebuch auf, in dem der Dattelner die Taten festgehalten hatte. Der Titel des Tagebuches hieß "Mein Geheimnis".

Der Angeklagte war verheiratet und hat zwei Kinder. Sowohl sein Sohn (heute 26) als auch seine Tochter (heute 25) wurden von ihm in ihrer Kindheit sexuell missbraucht. Die Tochter hatte sich zwischenzeitlich zwar einmal an die Mutter gewandt, angezeigt haben die Kinder ihren Vater allerdings nie. Nach Bekanntwerden der Greueltaten war der 51-Jährige umgehend festgenommen worden.

"Böse und menschenverachtend"

Der Richter sprach in der Urteilsverkündung von "bösen und menschenverachtenden Taten". Mit ihrem Urteil übertrafen die Recklinghäuser Richter den Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Haft und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert hatte.

© sueddeutsche.de/dpa/ojo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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