Wildmoser und die Stadion-Affäre:Die Unschuld des Seniors

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Was sich in den vergangenen Wochen abgezeichnet hat, ist jetzt Tatsache: Die Ermittlungen gegen Karl-Heinz Wildmoser senior im Zusammenhang mit der Schmiergeldaffäre um den Stadionbau in Fröttmaning sind eingestellt worden.

Von Wolfgang Görl

Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld am Dienstag mitteilte, sei "der dringende Verdacht der Beihilfe zur Untreue sowie der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nunmehr ausgeräumt worden". Dagegen habe sich der dringende Tatverdacht gegen Karl-Heinz Wildmoser junior erhärtet, weshalb er in Untersuchungshaft bleibe.

Dem Sohn des Ex-Löwen-Chefs wird zur Last gelegt, während des Wettbewerbs um den Bauauftrag für das Fröttmaninger Stadion 2,8 Millionen Euro Bestechungsgeld von der Salzburger Baufirma Alpine erhalten zu haben.

Senior und Junior waren am 9. März in einer spektakulären Polizeiaktion festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht worden. Noch am selben Tag teilte Schmidt-Sommerfeld mit, gegen beide bestehe dringender Tatverdacht.

Doch bereits bei den ersten Vernehmungen gaben sowohl der sofort geständige Wildmoser-Mitarbeiter Volker B. als auch der Immobilienkaufmann Stefan D., der als Strohmann fungiert haben soll, an, dass die dubiosen Geschäfte mit der Firma Alpine vor Wildmoser senior geheim gehalten werden sollten. Nach drei Tagen Untersuchungshaft wurde der Senior gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt.

Er galt aber weiterhin als Beschuldigter, weil, wie Schmidt-Sommerfeld formulierte, "Vater und Sohn Wildmoser persönlich und geschäftlich eng miteinander verknüpft sind". Steffen Ufer, der Anwalt des Seniors, sprach in diesem Zusammenhang von einer "gigantischen Vorverurteilung".

Im Verlauf der weiteren Ermittlungen ist es der Staatsanwaltschaft offenbar nicht gelungen, Beweise für die Beteiligung des ehemaligen Löwen-Präsidenten an der Korruptionsaffäre ausfindig zu machen. Ende April schließlich wurde der Haftbefehl aufgehoben, ohne dass die Staatsanwaltschaft Gründe für den Schritt nennen wollte.

Das gestern verkündete Ende der Ermittlungen war schon damals abzusehen. Doch zu einem klaren Eingeständnis, dass man sich bei den Anschuldigungen gegen Karl-Heinz Wildmoser senior offenbar auf dem Holzweg befunden hatte, konnte sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung nicht durchringen.

Was Schmidt-Sommerfeld in seiner Erklärung anführt, dürfte in Fußballer-Kreisen als "Bauerntrick" gelten. Er schreibt: "Die Staatsanwaltschaft hat im Hinblick auf eine nunmehr ein Jahr zurückliegende Verurteilung des Beschuldigten zu einer Geldstrafe wegen Lohnsteuerhinterziehung gemäß Paragraph 154 Abs. 1 StPO von der weiteren Strafverfolgung abgesehen, zumal mit diesem Urteil eine Gesamtstrafe zu bilden gewesen wäre."

Besagtem Paragraphen zufolge kann die Staatsanwaltschaft auf die Verfolgung von "unwichtigen Nebenstraftaten" verzichten, wenn der Beschuldigte wegen einer anderen, schwerer wiegenden Tat rechtskräftig verurteilt ist. Bei der zitierten Steuerhinterziehung handelt es sich um angeblich verdeckte Gehaltszahlungen an drei Spieler des TSV 1860.

Weil die Lohn- und Umsatzsteuer nicht korrekt abgeführt worden war, ist Wildmoser zu 27.000 Euro Geldstrafe - 90 Tagessätze - verurteilt worden. Ferner hatte er eine Buße von 30.000 Euro zu zahlen.

Dies nun, so die Logik der Staatsanwaltschaft, wiege so schwer, dass man Ermittlungen in der Affäre um 2,8 Millionen Euro Schmiergeld quasi als Nebensache abtun und einstellen könne. Auf weitergehende Erklärungen, die die Begründung der Staatsanwaltschaft erhellen, wollte sich Schmidt-Sommerfeld am Dienstag nicht einlassen.

Sicher ist, dass die Vorgehensweise mit Wildmosers Anwalt Steffen Ufer abgesprochen wurde. Offenbar war Karl-Heinz Wildmoser an einem raschen Ende des Verfahrens interessiert. Er hat sich zudem verpflichtet, auf Haftentschädigung oder andere Entschädigungen zu verzichten. Steffen Ufer ist mit diesem Ende jedenfalls zufrieden: "Jetzt hat man endlich die einzig richtige Konsequenz gezogen, weil es nicht den Hauch eines vernünftigen Verdachts gegeben hat."

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