Verhandlung in München:Polizei-Gewerkschaften streiten über Blaulichtparty

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Welche Polizeigewerkschaft macht die echte Blaulichtparty? An Fasching soll die nächste Beamten-Fete im Münchner Nobelclub P 1 starten. Doch für ihren Humor ist die Polizei nicht gerade berühmt. Nun streiten zwei Gewerkschaften vor Gericht erbittert über die Party.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Für ihren Humor ist die Münchner Polizei nicht gerade berühmt - und beim Fasching hört anscheinend der Spaß erst recht auf. Nur so lässt sich verstehen, dass zwei Polizeigewerkschaften erbittert um den Namen "Blaulichtparty" vor Gericht streiten. Am Rosenmontag soll die nächste dieser Polizei-Feten im P1 starten. Die gute Nachricht nach der langwierigen Verhandlung am Dienstag: Das Fest wird stattfinden, unter dem altbekannten Namen. Und welche Polizeigewerkschaft nun deren Veranstalter ist, dürfte vermutlich vielen Besuchern ohnehin egal sein.

Unbestritten kann die Kreisgruppe München Mitte der Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit 27 Blaulichtpartys im P1 auf zwölf erfolgreiche Jahre zurückblicken. Heuer versuchten ihr aber die Konkurrenten von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) das Signallicht abzuschalten. Die Kollegen wollten verbieten, die Veranstaltung unter dem Namen abzuhalten.

Vielleicht erklärt sich der Fehde durch die unterschiedliche Zugehörigkeit: Die GdP gehört zum Deutschen Gewerkschaftsbund und die DPolG zum Beamtenbund. Listig haben sich die Polizeigewerkschaftler 2006 die Markenrechte für "Blaulichtparty" gesichert. Seither finden außerhalb München Partys der Konkurrenten unter anderen Namen statt: etwa Blaulichtmilieu-Party, oder Blaulichtfete. Doch bei ihrem großen Fest im P1 mochte die Gewerkschaft der Polizei nicht nachgeben und hat sich lieber verklagen lassen.

Das Zuschauerinteresse an der Verhandlung war so groß, dass der Vorsitzende der 33. Zivilkammer witzelte, ob nicht ein Missverständnis vorliege: "Die Party ist doch erst später." Doch zum Spaßen war den jeweiligen Lagern spürbar nicht zumute. Selbst vor der Verhandlung hatten sie auf dem Gerichtsflur möglichst weit entfernt voneinander positioniert.

"Das muss doch machbar sein"

Trotzdem ließ das Gericht nicht locker, die Möglichkeit einer gütlichen Lösung auszuloten: "Zwei Polizeigewerkschaften - das muss doch machbar sein." Denn der Zwist um die Markenrechte sei für beide Seiten juristisch durchaus riskant und voraussichtlich langwierig. Ob es nicht besser sei, einen sinnvollen Weg zu finden, damit sich beide Seiten künftig nicht mehr in die Quere kommen? Von bedenklichem Kopfschütteln und "Schwierig"-Rufen ließ sich das Gericht dabei nicht beirren. Der Vorsitzende unterbrach die Verhandlung, damit sich beide Seiten intern beraten können. "Es ist aber auch nicht verboten miteinander zu reden."

Nach längerem Hin und Her und weiteren Verhandlungspausen kam tatsächlich ein Kompromiss zustande: Die GdP darf weiterhin dreimal im Jahr Blaulichtpartys veranstalten - aber nur in München. Die DPolG nutzt ihrerseits diesen Partynamen andernorts nur in Verbindung mit ihrem schon jetzt verwendeten markanten Logo, das einen Polizisten mit Sirene zeigt. Und man versicherte sich gegenseitig, die Markenrechte des jeweils anderen nicht anzugreifen.

Vielleicht hätte man nach einer Blaulichtparty 2006 schon gewarnt sein sollen, wie unverträglich Polizisten untereinander sein können: Es war im P1 zu fortgeschrittenen Stunde zu einer derartigen Schlägerei unter Ordnungshütern gekommen, dass später gar die Kripo ermitteln musste.

© SZ vom 19.02.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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