Die Scientology-Organisation darf in der Innenstadt kein Zelt für "Sonntagsandachten" aufbauen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, der Organisation eine entsprechende Nutzung des Sendlinger-Tor-Platzes zu erlauben.
Das hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden. Das Aufstellen eines Zeltes nehme den öffentlichen Straßenraum massiv in Anspruch und behindere "seine bestimmungsgemäße Nutzung", begründete der Verwaltungsgerichtshof seine Eilentscheidung.
Selbst für den Fall, dass sich Scientology auf die Religionsfreiheit berufen könnte, ergäbe sich kein Anspruch auf Genehmigung, da auch den bestehenden großen Kirchen bei einem vergleichbaren Sachverhalt ein solcher nicht zustünde.