Urteil im Pädophilen-Prozess:500.000 Kinderpornos gespeichert

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Im jahrelangen Prozessmarathon um den bislang größten Kinderpornoring in München ist am Donnerstag das bis dato härteste Urteil gesprochen worden.

Alexander Krug

Wegen Verbreitung pornographischer Schriften verurteilte das Amtsgericht den Programmierer Robert P. zu zwei Jahren Gefängnis.

(Foto: Foto: Andreas Heddergott)

Der 49-Jährige hatte Richter Robert Grain zufolge Bilder und Videos in "noch nie dagewesenem" Umfang gehortet. Insgesamt soll es sich um rund eine halbe Million Dateien handeln.

Ausgangspunkt der Verfahrensserie war eine massive Polizeiaktion im Oktober 2003 gegen Pädophilenkreise. Damals wurden in München und Umgebung zahlreiche Wohnungen durchsucht, zigtausende Bilder und Videos beschlagnahmt und 15 Männer festgenommen.

Durchsucht wurden auch Räume in der Enhuberstraße (Maxvorstadt), wo sich regelmäßig die "Pädophile Selbsthilfe- und Emanzipationsgruppe München" traf. Robert P. war der "Spendensammler" der Gruppe und sorgte für die Weiterleitung der Miete an den Vermieter.

Als die Polizei seine Wohnung durchsuchte, stieß sie auf raffiniert verschlüsselte Computerdateien, die selbst für Experten vom Landeskriminalamt nicht zu knacken waren. 165 000 Fotos und 800 Videos konnten rekonstruiert werden, einer Hochrechnung zufolge waren auf den insgesamt sichergestellten 17 Festplatten und 1000 CD-Roms aber wohl eine halbe Million Dateien abgespeichert.

Robert P. hatte selbst eingeräumt, sechs Jahre lang alle ihm zugänglichen Kinderpornos (in der Szene werden sie "Kipos" genannt) heruntergeladen zu haben. Eine strafbare Handlung sieht er darin indes nicht. In seinem zweistündigen Schlusswort betonte er, alles nur zu "wissenschaftlichen Zwecken" gesammelt zu haben.

In der Selbsthilfegruppe sei es allein darum gegangen, das "angeschlagene Selbstbewusstsein der Pädophilen" zu stärken und sie zu einem "straffreien Leben" anzuhalten. Er habe niemals Kinderpornographie an andere weitergegeben, der bloße Besitz sei aber seiner Ansicht nach nicht strafbar: "Nicht alles, was moralisch bedenklich ist, ist auch gleich strafbar."

Das Verfahren gegen Robert P. hatte sich ein Jahr lang hingezogen, weil er das Gericht mit immer neuen Anträgen regelrecht überschüttet hatte. Staatsanwalt Dirk Dombrowski sprach von einem "impertinenten" Auftreten und einer "rechtsfeindlichen Gesinnung". Der Angeklagte sehe einfach nicht ein, dass Kinderpornographie strafbar sei, und er habe sogar die Stirn gehabt, dem Gericht seine "Schmuddelhefte" mit Nacktaufnahmen von Kindern vorzulegen.

Der Staatsanwalt forderte daher sogar eine Haftstrafe von drei Jahren. Verteidiger Günther Maull plädierte dagegen auf Freispruch aus rechtlichen Gründen. Die damalige Durchsuchung sei inzwischen als rechtswidrig eingestuft worden, alle sichergestellten Dateien dürften damit im Prozess nicht verwertet werden.

Bislang waren alle anderen Mitglieder des Pädophilenrings mit Geld- oder Bewährungsstrafen davongekommen. Robert P. wurde indes eine Strafaussetzung zur Bewährung versagt. Richter Grain sah dazu aufgrund der Dimension des Falles keine Veranlassung.

Da davon auszugehen ist, dass Robert P. das Urteil nicht annimmt, wird es demnächst ein Berufungsverfahren am Landgericht geben - vermutlich von ähnlicher Dauer wie am Amtsgericht.

© SZ vom 13.4.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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