Der KZ-Wachmann John Demjanjuk ist wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Für das Landgericht München II ist erwiesen: Der 91-Jährige war an der Ermordung von mindestens 27.900 Juden im Vernichtungslager Sobibor beteiligt.
Das Landgericht München II hat den KZ-Wachmann John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 91-jährige gebürtige Ukrainer im Zweiten Weltkrieg Teil des Machtapparats der Nazis war und sich bereitwillig am Massenmord an den Juden beteiligte.
Anzeige
Demjanjuk war 1943 im Vernichtungslager Sobibor KZ-Wächter und an 16 Massentötungen beteiligt, urteilte das Gericht nach eineinhalb Jahren Prozess. Es handelt sich um den womöglich letzten großen NS-Kriegsverbrecherprozess in Deutschland.
Mit dem Urteil bleibt das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sechs Jahre Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch. Sie sah keinen Anhaltspunkt, dass Demjanjuk tatsächlich in Sobibor war. Unmittelbar vor dem Urteilsspruch kündigte Verteidiger Ulrich Busch an, bei einer Verurteilung in die nächste Instanz zu gehen.
Demjanjuk verzichtete vor der Urteilsverkündung auf das letzte Wort. "Nein", sagte er nur auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er ein Schlusswort sprechen wolle.
Dem inzwischen 91 Jahre alten Demjanjuk wurde vorgeworfen, im Jahr 1943 als Wachmann der Nazis bei der Ermordung von mindestens 27.900 Juden im Vernichtungslager Sobibor geholfen zu haben.
Die Aufgabe des Gerichts war es zu entscheiden, ob Demjanjuk überhaupt Wachmann in Sobibor war, ob ihm für eine Verurteilung dort eine konkrete Einzeltat nachgewiesen werden müsste - und ob Wachmänner überhaupt eine reale Chance hatten, die Teilnahme am Massenmord zu verweigern.
Der gebürtige Ukrainer hat sich während des fast eineinhalb Jahre andauernden Prozesses nicht zu den Vorwürfen geäußert. In drei schriftlichen Erklärungen hat er sich als Opfer der Deutschen bezeichnet.
Für das Urteil sind etwa ein Dutzend der mehr als 30 Nebenkläger aus den Niederlanden nach München gekommen. Sie haben in Sobibor teilweise ihre gesamte Familie verloren. Das konkrete Strafmaß war den meisten nicht wichtig. Ihnen ging es vielmehr um Wahrheit und Gerechtigkeit.
In Kürze mehr auf sueddeutsche.de.
- Thema
- John Demjanjuk RSS
- Demjanjuk nach Glonn? Pfarrer hilft ehemaligem KZ-Aufseher 17.05.2011
- Urteil gegen John Demjanjuk Der Stempel der Schuld 12.05.2011
- Reaktionen auf das Urteil "Es gibt noch Hunderte Demjanjuks" 12.05.2011
- München: Kriegsverbrecher-Prozess John Demjanjuk - verurteilt, aber frei 12.05.2011
- Prozess gegen mutmaßlichen Kriegsverbrecher Die Akte Demjanjuk 12.05.2011
- Prozess gegen John Demjanjuk Gerechtigkeit? Von wegen 11.05.2011
(sueddeutsche.de/dpa/AP/dapd-bay/tob)
Bundespräsident Gauck in Israel
Die neueste Antwort
Ganz unabhängig von der Person Demjanjuks ist es erschreckend, wie in Deutschland aus politischer Opportunität heraus mittlerweile das Recht gebeugt werden kann. Herr Prantl nannte das Urteil euphorisch 'sensationell', so kann man einen Skandal eines Polit-Prozesses, dem immer etwas Sensationelles anhaftet, auch bezeichnen. Nach deutschem Recht muss eine persönliche Beteiligung an einer Tat nachgewiesen werden, was die Staatsanwaltschaft eben überhaupt nicht konnte. Nach italienischem Recht reicht zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem militärischen Verband oder Organisation, um zu einer Verurteilung zu kommen.
Und dann die Farce um den Mitgliedsausweis, die mittlerweile in die x-te Runde geht. Das BKA hat den Ausweis als eine Fälschung betrachtet und die Untersuchungsmethode des LKA für unzureichend gehalten. Einzig auf die Expertise des LKA stützt sich aber die Verurteilung des Gerichtes. Mittlerweile ist bekanntlich auch ein Gutachten des amerikanischen FBIs aufgetaucht, das den Ausweis als eine Fälschung des sowjetischen Geheimdienstes ansieht. Das heißt, Gutachten bis einer die Gefälligkeit besitzt, das politische korrekte Gutachten abzugeben. Man fühlt angesichts dieser Lage sich in die politischen Prozesse autoritärer Staaten versetzt, denn Rechtsstaatlichkeit sieht so völlig anders aus.
Der internationale Rechtsexperte für Verfahren gegen NS-Verbecher Professor Christiaan F. Rüter, Herausgeber der kommentierten Urteilssammlung Justiz und NS-Verbrechen, äußerte erhebliche Vorbehalte gegen dieses jetzige Verfahren in München, denn ihm sei ?völlig schleierhaft, wie irgend jemand, der die deutsche Rechtsprechung bis jetzt kennt, meinen kann, dass man Demjanjuk bei dieser Beweislage verurteilen kann.? Das geht, man muss nur die politische Vorpolung richtig setzen. Dieses politisch motivierte Verfahren hat dem Vertrauen in die deutsche Rechtsstaatlichkeit einen empfindlichen Stoss versetzt. Es bleibt schon aus diesem Grunde nur zu hoffen, dass der Anwalt wirklich in Revision geht, wenn notwendig bis zur europäischen Ebene.
Es mag gute Gründe dafür geben, die Mitgliedschaft bei gewissen Organisationen als ausreichend zu betrachten, um jemanden für die Beteiligung an Nazi-Verbrechen zu bestrafen. Wer der SS beigetreten ist, hat sich bewusst dafür entschieden, dieser verbrecherischen Organisation beizutreten. Es gibt auch Teile der Wehrmacht, von der gut dokumentiert ist, dass die Mitglieder an Erschießungen beteiligt waren. Was Deutschland jetzt aber macht - SS-Veteranen unbehelligt zu Hause oder im Altenheim zu lassen, wobei einige von ihnen sogar an SS-Veteranentreffen gehen, dagegen einen Ukrainer, der auf Druck der Deutschen hin einer Hilfsorganisation, welche die Deutschen bei ihren Verbrechen unterstützte, zu verurteilen, ist ein übler Zynismus. Wenn man alle noch lebenden SS-Veteranen und sonstigen an den Nazi-Verbrechen beteiligten Deutschen jetzt einsperren würde, wäre auch die Strafe für Demjanjuk zu begrüßen. Wenn die SS-Mitgliedschaft dagegen nicht als Grund für eine Strafe gesehen wird, dass sich ein Ukrainer unter deutscher Bedrohung den Trawniki angeschlossen hat, dagegen schon, ist dagegen äusserst übel. Es sieht fast danach aus, dass in der heutigen Justiz immer noch etwas vom damaligen Geist, gemäss dem ein Deutscher mehr Wert ist als die "slawischen Untertanenvölker" vorhanden ist. Gibt es irgendeinen vernünftigen Grund, jemanden wegen der möglicherweise erzwungenen Mitgliedschaft bei den Trawniki zu verurteilen, SS-Veteranen, von denen viele in der Nachkriegs-BRD Karriere machten, dagegen frei herumlaufen zu lassen?
Ist er unschuldig, da konkrete Beweise fehlen, da ein vorangegangener Prozess schon Freispruch brachte, da Beweise nicht herangezogen wurden, die ihn entlastet hätten, macht sich das Gericht mehr als nur lächerlich.
Das Skandalöse an dem Prozess ist ganz losgelöst vom Urteil, dass man scheinbar in Deutschland kaum Kriegsverbrecher aufspüren konnte. In den letzten 40 Jahren hat es nur wenige Anklagen gegen Deutsche gegeben. Da musste man jetzt erst jemanden aus den USA "einfliegen", der nicht mal die deutsche Staatsbürgerschaft hat um einen Nazikriegsverbrecher zu finden. Für die junge Generation entsteht so der Eindruck, dass es nicht die Deutschen waren die die Greueltaten vollbracht haben, das waren andere damit haben wir nichts zu tun. Was für eine nervende Geschichtsklitterung. Die Aufklärungsarbeit der deutschen Justiz war seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges bis heute ein Skandal. Man muss sich als Deutscher wirklich schämen. Wenn jetzt dieser Prozess als der letzte in die Geschichtsbücher eingeht, dann kann einen nur übel werden.
""Die Juristen aber werden in der Hölle schmoren, weil jeder Jurist, der sich dem Teufel verkaufte, in der Hölle schmoren muss. Falls es eine Gerechtigkeit gibt.""
Die Gerechtigkeit ist hier, nur Sie können sie nicht erkennen, da diese nicht sofort tätig wird.
Diese Gesinnungs-Juristen werden in der Hölle schmoren. Seien Sie sicher.
Paging