Weßling:Bürgerentscheid erst im September

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Weßlinger Umfahrung: Rathauschef Muther einigt sich mit Initiatoren auf Termin - Grüne lehnt Begehren als einzige ab.

Wolfgang Prochaska

Der Bürgerentscheid zum Bau der Weßlinger Umfahrung findet am Sonntag, 30. September, statt. Diesen Termin hat Bürgermeister Michael Muther (Freie Wähler) in Absprache mit den Initiatoren endgültig festgelegt. Um dafür die rechtliche Grundlage zu schaffen, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am Dienstag das Bürgerbegehren "Sicherstellung des Baus der Umgehungsstraße" für zulässig erklärt. Lediglich die Grünen-Gemeinderätin Traudl Förster stimmte dagegen. Als Grund führte sie die angespannte finanzielle Lage der Gemeinde an.

Durch Wald und Wiesen soll die Weßlinger Umgehung führen: Naturschützer vor einem Jahr bei einer Führung auf der Trasse, die für die neue Straße vorgesehen ist. Foto: Fuchs (Foto: Sta Franz Xaver Fuchs)

In der Sitzung erläuterte Bürgermeister Muther, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Bürgerbegehren zulässig ist. So müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten bei den Initiatoren unterschrieben haben. Zudem muss die Fragestellung so eindeutig sein, dass nur mit Ja oder Nein beim Bürgerentscheid geantwortet werden kann. Die Frage wird am 30. September lauten: "Soll die Gemeinde Weßling den Bau der Umgehungsstraße durch eine Eigenbeteiligung (Sonderbaulast) sicherstellen?" Dies sei eindeutig genug, meinte der Weßlinger Rathauschef.

Er nannte auch Zahlen: So haben 820 Bürger unterschrieben; 403 wären nur notwendig gewesen. "Die Quote ist bei weitem erreicht", bemerkte Muther, was bei Stefan und Ludwig Ostermayer, die als Zuhörer gekommen waren und zu den Mit-Initiatoren des Bürgerbegehrens gehören, ein zufriedenes Lächeln zauberte. Dass der Entscheid erst im Herbst stattfindet, hat mit den Fristen und der unglücklichen Terminlage zu tun. Eigentlich muss innerhalb von drei Monaten eine Abstimmung stattfinden. Im Falle Weßling würde diese aber in die Sommerferien fallen. Mit Zustimmung der Initiatoren ist eine Fristverlängerung um drei Monate möglich. Diese hat Muther nun in Absprache mit Ostermayer genutzt. Deshalb kann erst am 30. September über die Umfahrung abgestimmt werden.

Verwunderung herrschte allerdings bei Gemeinderätin Förster, dass die finanzielle Situation der Gemeinde keine größere Auswirkung auf die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hat. Muther hatte zuvor erklärt, die finanziellen Folgen des Bürgerentscheids wären zwar für Weßling eine Belastung, aber nicht so groß, dass die Gemeinde "an der Wand stünde". "Ich bin überrascht, dass unser Bürgermeister dies so leicht sagen kann", meinte Förster. Für sie sei das Bürgerbegehren wegen der finanziellen Folgen nicht zulässig. "Wir als Gemeinderäte sind zur Sparsamkeit verpflichtet", betonte sie. Die Grüne kündigte an, der Zulässigkeit nicht zuzustimmen.

Dass just eine Grünen-Politikerin die Möglichkeit der direkten Demokratie verhindern will, kommt nicht so oft vor. Im Falle der Weßlinger Grünen ist der Grund aber offensichtlich: Sie halten den Bau der Umfahrung für das falsche Mittel, um den Verkehr in Weßling zu reduzieren.

© SZ vom 24.05.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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