Starnberg:Sieben Jahre Haft für Rachefeldzug

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50-jähriger Söckinger legte Feuer und schoss in ein Wohnhaus - Gutachter diagnostiziert eine schwere psychische Krise.

Andreas Salch

Er legte Feuer, schoss nachts mit einem Kleinkalibergewehr auf geparkte Pkw und am Ende sogar in die Wohnung einer jungen Familie in Söcking. Und alles nur, weil er sich an seinem ehemaligen Chef rächen wollte. Wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitzes hat das Landgericht München II am Montag einen Zimmerergehilfe aus Söcking zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Angeklagte hatte von sich aus nur die Schüsse auf die geparkten Autos eingeräumt, ebenso wie die in das Wohnhaus einer jungen Familie. Über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Pospisil, hatte der 50-jährige Söckinger gestanden, dass er damit seinen früheren Chef habe erschrecken wollen. Dieser soll den Angeklagten vor einiger Zeit angezeigt haben, weil er ab und zu schwarz arbeitete. Dass der ehemalige Chef des Zimmerergehilfen das Haus, in das dieser am 11. Februar vorigen Jahres schoss, längst an eine Familie vermietet hatte, habe sein Mandant nicht gewusst, so der Anwalt.

Nach Überzeugung des Gerichts habe sich der Zimmerergehilfe auch mit insgesamt drei Brandstiftungen in Söcking an verschiedenen Personen rächen wollen, von den er glaubte, sie hätten ihm in der Vergangenheit übel mitgespielt.

In den frühen Abendstunden jenes 11. Februars vergangenen Jahres hatte sich der Angeklagte an das Anwesen der jungen Familie herangeschlichen. Anschließend zielte er etwa ein halbe Minute mit seinem Gewehr in ein Zimmer und gab dann einen Schuss ab. Der 45-jährige Familienvater blieb unverletzt. Doch überwunden haben er und seine Frau den Anschlag noch nicht. Auch nicht deren kleines Kind. Es gehe nur dann aus seinem Zimmer, wenn es von seiner Mutter oder seinem Vater an der Hand genommen werde, sagte Staatsanwältin Kristina Karbach bei ihrem Plädoyer. Auch wenn der Angeklagte unter psychischen Problemen seit dem Tod seiner Mutter leide und den Eindruck eines Sonderlings mache, habe er dennoch gewusst, was er getan habe, sagte die Anklagevertreterin. Sie forderte acht Jahre Haft.

Verteidiger Peter Pospisil plädierte dagegen auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Es könne ausgeschlossen werden, dass sein Mandant auf den Familienvater gezielt habe, sagte er unter anderem. Nach Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen sei der Zimmerergehilfe durch den Tod seiner Mutter vor zwei Jahren in eine schwere psychische Krise geraten. Durch einen Trick hatte sich der 50-Jährige in den Besitz der Asche seiner Mutter gebracht und bewahrte diese fortan in einer Urne in seinem Kleiderschrank auf. Er habe die Asche behalten wollen, "damit ich meine Mutter noch habe", hatte er der 50-Jährige dem Sachverständigen erklärt.

© SZ vom 14.02.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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