Krailling:Mit Messer gegen Gast

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Das Amtsgericht Starnberg verurteilt einen ehemaligen Diskowirt zu einer Haftstrafe auf Bewährung.

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KraillingSeine Messerattacke nach einem Streit gegen einen 19-jährigen Gast am frühen Morgen des 11. September vorigen Jahres vor seinem Nachtlokal in Krailling hat der Ex-Diskopächter längst bereut. Der 47-Jährige musste sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Starnberg wegen "gefährlicher Körperverletzung" verantworten. Er gestand seine Tat, nach der er die Konzession für die Diskothek verloren hatte. Der Kraillinger, der jetzt als Kellner arbeitet, wurde zu einer neunmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt an. Er muss zudem 1200 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Das Gericht blieb mit dem relativ milden Urteil unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte, der ohne Anwalt erschienen war, nahm den Urteilsspruch an und sagte am Schluss des Prozesses: "Ich habe mich selbst bestraft. Es tut mir leid, was passiert ist."

Zuvor schilderte der Angeklagte, dass er sich von jugendlichen Gästen bedroht gefühlt und daher aus seinem Lokal ein Küchenmesser geholt habe. "Ich war besoffen gewesen und bereue es, das Messer geholt und aus Versehen zugestochen zu haben", berichtete der 47-Jährige. Der Mann hatte mit der Klinge den linken Ellenbogen des 19-jährigen Gastes getroffen. Dieser hatte bei dem Gerangel dem Wirt in die Rippen getreten, überdies hatten junge Begleiter den betrunkenen Angreifer zu Boden gerissen und das Messer in ein Gebüsch geworfen. Zeugen hatten beobachtet, dass der Disco-Betreiber zuvor mit dem Messer fuchtelnd die jungen Gäste verscheuchen wollte, weil er wohl erneuten Ärger wegen Ruhestörung befürchtet hatte.

Dabei habe er nur seine vergessene Jacke holen wollen, sagte das Opfer aus. Doch der Mann sei "total aggressiv gewesen", als man wieder mit dem Auto wegfahren wollte. Eine 50-jährige Anwohnerin meinte als Zeugin im Gericht, dass ein Gerangel vor dem Nachtlokal zwischen dem Pächter und der jugendlichen Gruppe "außer Kontrolle geraten" sei. Eine ältere Nachbarin sagte aus, dass "wohl nichts passiert wäre, wenn diese Leute gegangen wären".

In einer "konkreten Notwehrlage" habe sich der Angeklagte aber nicht befunden, betonte die Richterin. Er hätte sich zudem im Lokal einschließen und die Polizei rufen können, statt ein Messer zu holen und wieder hinauszulaufen.

© SZ vom 01.09.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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