Starkoch vor Gericht:Alfons Schuhbecks Schlamassl

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Eine geprellte Anlegerin will vom TV-Koch 400.000 Euro - Alfons Schuhbeck sieht die Forderungen als verjährt an.

Ekkehard Müller-Jentsch

In seinen Kochsendungen predigt Alfons Schuhbeck stets, dass alle Zutaten ganz frisch sein sollten. Die bis heute nicht aufgeklärten Vorgänge um einen gigantischen Anlagebetrug, an dem der Küchen-Künstler Anfang der 90er Jahre beteiligt gewesen sein soll, scheinen für ihn Schnee von gestern zu sein.

(Foto: Foto: Catherina Hess)

Denn die Forderung einer früheren Anlegerin, die sich um 409.000 Euro geprellt fühlt, betrachtet Schuhbeck als inzwischen verjährt. Das Landgericht MünchenI hat dem Koch bereits Recht gegeben. Dagegen legte die Münchnerin Berufung ein, über die am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München (OLG) verhandelt wird. Das Gericht hat angeordnet, dass auch Schuhbeck persönlich erscheinen muss.

Als der einstige ,,Koch des Jahres'' den ersten Michelin-Stern bekam, avancierte sein Kurhausstüberl in Waging am See zum Treffpunkt der Schickeria, bei der offenbar auch das Geld locker saß.

Jedenfalls wurde rasch kolportiert, dass Schuhbeck lukrative Anlage-möglichkeiten kenne. Willige Anleger sollen das Bargeld tütenweise zu ihm geschleppt haben - beispielsweise dem Erben des Dauerwellen-Imperiums Wella, Bernd Olbricht, werden 24 Millionen Mark an Investitionen nachgesagt.

Weil damals dann ein dreistelliger Millionenbetrag versickert sei, hatte die Staatsanwaltschaft München II jahrelang nachgeforscht - dann jedoch alle Ermittlungen eingestellt. Schuhbeck hatte stets versichert, selbst Opfer eines Düsseldorfer Anlageberaters geworden zu sein.

Die Münchnerin hatte 1991 zusammen mit ihrem Ehemann ein Darlehen über 800000 Mark aufgenommen und auf ein Schuhbeck-Konto in Monte Carlo überwiesen. Als das Geld weg war, ließen sich die Eheleute scheiden.

Jetzt trägt die Frau vor, sie habe ihre Ansprüche nicht früher gegen Schuhbeck geltend machen können, weil sie langwierig dazu erst die Zustimmung ihres Ex-Gatten einklagen musste. Das Landgericht MünchenI hatte ihre Klage dann aber trotzdem wegen Verjährung abgewiesen.

Für die Berufungsverhandlung gewährte das OLG ihr Prozesskostenhilfe (PKH). Ihre Anwälte schließen daraus, dass die Richter die Klage für aussichtsreich halten. Tatsächlich wird aber PKH-Anträgen nicht selten auch dann stattgegeben, wenn angesichts sehr schwieriger oder ungewöhnlicher Rechtsfragen (die in diesem Fall gewiss vorliegen) den Betroffenen der weitere Rechtsweg nicht abgeschnitten werden soll.

© SZ vom 5.6.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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