Spitzbubenstreich:Spiegelei an Autolack

Lesezeit: 1 min

Ein Schülerstreich endet mit brutzelndem Fleck auf dem Wagen eines Lehrers.

Die Sonne brannte so heiß, dass man Spiegeleier auf den Motorhauben der Autos braten konnte. Diese Floskel hat ein 14-jähriger Schüler in die Tat umgesetzt, was seine Mutter nun 971 Euro gekostet hat. Denn der Streich, den er zum Schulabschluss zusammen mit anderen Klassenkameraden ausgeheckt hatte, endete als Schadenersatzprozess vor dem Amtsgericht.

Die Clique der Hauptschüler hatte sich unter dem Fenster des Lehrerzimmers versammelt, als dort die abschließende Zeugniskonferenz stattfand. Die jungen Burschen schleuderten einige rohe Eier gegen die Fensterscheiben und rannten davon. Eines der Eier hatte allerdings das Ziel verfehlt und war auf dem Dach eines unter dem Fenster geparkten Ford Escort gelandet, der einem der Lehrer gehörte. Und da die Juli-Sonne das Fahrzeugblech massiv aufgeheizt hatte, bildete sich in sekundenschnelle ein richtiges Spiegelei, das von Minute zu Minute stärker verschmurgelte. Erst zwei Stunden später entdeckte der Autobesitzer das Malheur. Entsetzt bemühte er sich mit allerhand Putzmitteln, aus seiner rollenden Bratpfanne wieder ein richtiges Auto zu machen. Der Versuch misslang kläglich. Also fuhr er schnurstracks in die nächste Fachwerkstatt, wo die Experten ebenfalls zunächst ihr Glück mit diversen Lösungsmitteln und Polierpaste versuchten. Als das nicht zum gewünschten Ergebnis führte, wurde das komplette Dach neu lackiert.

Einige Tage später hatten die Lehrer der Hauptschule die Gruppe der Eierwerfer identifiziert und jedem Einzelnen so lange die üblichen Repressalien vor Augen gehalten, bis sich der Übeltäter selbst outete. Der Mutter des Buben schickte der betroffene Lehrer daraufhin die Werkstattrechnung über 1180,92 Euro und forderte sie auf, ihm diesen Betrag zu ersetzen. Die Mutter leugnete zwar nicht, dass ihr Sohn mit dem "verirrten" Ei den Schaden angerichtet hat, weigerte sich jedoch, den Betrag zu zahlen: Der Lehrer habe die eigentlichen Schäden durch seine unfachmännischen Reinigungsversuche selbst verursacht. Es kam zum Gerichtsverfahren.

Ein Gutachter stellte fest, dass Eiweiß und Eigelb durch intensive Sonneneinstrahlung binnen zwei Stunden so intensiv ins Blech einbrennen, dass jeglicher Reinigungsversuch scheitern muss. Daher sei die Neulackierung angemessen gewesen. Allerdings hätte die Werkstatt spätestens nach zehn Minuten und nicht erst nach drei Stunden erkennen müssen, dass Polieren sinnlos sei. Der Amtsrichter verurteilte daraufhin den Schüler beziehungsweise seine Erziehungsberechtigte, vier Fünftel der Rechnung zu bezahlen - also nur die Neulackierung, aber nicht den ergebnislosen Polierversuch. Das Urteil ist rechtskräftig.

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: