Skurriler Prozess:Gebt dem Kind einen Namen

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Ein Ehepaar streitet um sein Recht auf Uneinigkeit. Sie können sich nicht einigen, wie ihr Kind heißen soll.

Katharina Riehl

Lukas Travis Pickl soll er heißen, findet der frischgebackene Vater. So wie Lukas Podolski. Travis Montgommery Pickl fände seine Frau aber sehr viel schöner. Das wiederum findet der Herr Pickl aber nicht gesellschaftsfähig.

Ein Kind hat noch keinen Namen, weil sich die Eltern nicht einigen können. (Foto: Foto: dpa)

"Ob da was gelaufen ist mit diesem Montgommery", will er wissen, das wäre zumindest eine Erklärung für die anglophile Neigung der Gattin bei der Namensfindung. Und so fliegen die Fetzen im Standesamt des Franz Xaver Bogner in seiner aktuellen Serie "Der Kaiser von Schexing". Fast wie im richtigen Leben? Aber ja doch!

Am diesem Dienstagmorgen verhandelt das Verwaltungsgericht München einen Fall, der so komisch anmutet, dass sich nicht einmal der Vorsitzende Richter ein kleines Schmunzeln verkneifen kann. Da klagt ein Ehepaar, die Rechtsanwältin B. und der Jurist und Staatsbeamte F., gegen den Zwang, ihrem Kind einen Namen geben zu müssen.

Die Stadt München hatte seit der Geburt des Knaben vor immerhin 14 Monaten das Ehepaar mehrmals aufgefordert, einen Namen für den Nachwuchs anzuzeigen. Als das ein Jahr nach der Geburt immer noch nicht geschehen war, verhängte das Amt ein Zwangsgeld von 50 Euro pro Monat.

Genau das aber sei juristisch nicht lege artis, finden die inzwischen nicht mehr ganz so frischgebackenen Eltern. Das Beugegeld sei lediglich ein Mittel, um die Eltern zum Anzeigen eines Namens zu zwingen - sofern eben ein Name festliegt.

Aber eben da liegt der Hund begraben: Das Ehepaar kann sich einfach nicht einigen. "Vier Vornamen soll er kriegen, soweit sind wir schon", erklärt der Kindsvater, der ohne seine Frau zum Gerichtstermin erschienen ist. "Aber meine Frau hätte gerne noch einen biblischen Namen mehr, ich finde, David Laurin Raphael Julian wäre biblisch genug."

Man arbeite an einer Einigung, versichert er, spätestens bis der junge Mann in den Kindergarten kommt, da sei er guten Mutes. Aber wann genau, da will er sich nicht festlegen: "Ich bin ja kein Prophet!" Und obwohl der Staatsdiener extra betont, er sei "kein Berufsquerulant", kann man sich nur schwer des Eindrucks erwehren, es gehe hier durchaus hauptsächlich ums Rechthaben - um das Kind beim Namen zu nennen.

Recht bekommt er dann auch und somit einen Aufschub für den offensichtlich schwierigen Entscheidungsprozess im häuslichen juristischen Rahmen.

© SZ vom 06.03.2008/ngh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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