Sexualmord:Beisetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

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Der ermordete neunjährige Peter aus München soll am Freitag auf dem Ostfriedhof im engsten Familienkreis beigesetzt werden.

Der mutmaßliche Täter Martin Prinz (28) hatte gestanden, den Buben missbraucht und erstickt zu haben. Er hatte bereits vor fast elf Jahren einen Buben umgebracht und dafür sowie für eine weitere Sexualtat neuneinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht verbüßt.

Gemeinsame Initiative von Bayern und Thüringen

Bayern und Thüringen wollen nach dem Verbrechen eine Initiative zum besseren Schutz vor gefährlichen Straftätern ergreifen. Wer trotz einer gerichtlichen Auflage - wie der mutmaßliche Täter - eine notwendige Therapie verweigere, müsse zum Schutz der Allgemeinheit wieder in Haft genommen werden, sagte Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) nach einer gemeinsamen Kabinettssitzung der Länderregierungen von Thüringen und Bayern in Oberstdorf. "Wir müssen unsere Kinder vor solchen Zeitbomben schützen."

Stoiber wies Kritik der Bundesjustizministerin zurück, im Münchner Fall seien die bestehenden Gesetze nicht ausreichend angewendet worden. "Eine aktive Mitarbeit an einer Therapie kann nicht erzwungen werden und eine Therapieverweigerung steht nicht unter Strafe." Bei Tätern, die dem Jugendstrafrecht unterstehen, müsse in Extremfällen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung möglich sein. Stoiber sprach sich zudem dafür aus, heranwachsende Straftäter grundsätzlich nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.

Strengere Kontrolle von Gutachtern

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) verlangt auch eine Anhebung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht von 10 auf 15 Jahre. Bislang sind 10 Jahre die Obergrenze. Dafür setzt sich auch ihr baden-württembergischer Kollege Ulrich Goll (FDP) ein.

Der bayerische CSU-Landtagsfraktionschef Joachim Herrmann forderte hingegen vor allem eine strengere Kontrolle der Gutachter. Prinz war als voll schuldfähig eingestuft worden, zudem war ihm vor seiner Entlassung eine vorsichtig positive Prognose ausgestellt worden. "Das war leider nicht der erste Fall, in dem sich ein Gutachten als falsch erwiesen hat."

Wenn ein Gutachter eine eklatant falsche Prognose abgeliefert habe, dürfe er keine weiteren Aufträge erhalten, sagte Herrmann. "Es muss eine klare Bilanz für jeden Gutachter erstellt werden." Herrmann stellte sich nicht gegen die Initiative, auch bei heranwachsenden Tätern noch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anordnen zu können. Er gab jedoch zu bedenken, dass wegen des positiven Gutachtens auch schärfere Gesetze nicht geeignet gewesen wären, Prinz unter Verschluss zu halten. "Bei dem vorliegenden Gutachten hätte kein Gericht eine Sicherungsverwahrung angeordnet", unterstrich Herrmann.

Sozialreferat weist Schuld von sich

Das Münchner Sozialreferat unterstrich, das Gefährdungspotenzial des Mannes sei dem Amt nicht übermittelt worden. "Dass die Kinder mit dem Leben bedroht sind, war nach den Informationen durch die Bewährungshilfe und den dann eingeholten Informationen aus dem weiteren Umfeld wie Schule und Kindergarten nicht vorhersehbar", sagte Sprecherin Monika Niedermayer.

Wäre unter anderem bekannt gewesen, dass Prinz Auflagen nicht einhielt, wäre er nicht in einer Wohnungslosenunterkunft untergebracht worden, in der auch Familien mit Kindern lebten. "Es war hier nicht bekannt, wie gefährlich er ist." Der mutmaßliche Mörder wurde unterdessen aus Sorge vor Racheakten von Mithäftlingen in die Justizvollzugsanstalt Straubing verlegt.

Pflichtverteidigerin berufen

Häftlinge in München-Stadelheim kannten Prinz von seiner vorangegangenen Haftstrafe, sagte dessen Anwältin Garina Hamel. In Stadelheim hatte Prinz auch den Vater seines späteren Opfers kennen gelernt.

Hamel hatte Prinz bereits bei einem anderen Sexualdelikt vertreten, den er in der Therapie während der Haft gestand. Damals hatte er noch als Jugendlicher in einem Schwimmbad einen Buben belästigt. "Gerade durch das Offenbaren dieses weiteren Vorfalls, den er selbst genannt hat, habe ich gedacht: Das ist ein sehr guter Ansatz - er ist dabei, es ist auf dem therapeutischen Weg zu schaffen", sagte die Anwältin. Sie war nach eigenen Angaben am Montag vom Vorsitzenden des Schwurgerichts München I, Manfred Götzl, zur Pflichtverteidigerin bestellt worden.

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