Schlappe für Erkan & Stefan:Ein "brontales" Urteil

Das Komikerduo Erkan & Stefan wollte das Monopol auf Türkdeutsch - und deshalb einem amerikanischen Rindfleischbrater verbieten, für einen "krassen Kebab" zu werben.

Erkan & Stefan sind nicht die einzigen, die mit Türkdeutsch ihre Späße machen dürfen - das hat jetzt das Münchner Landgericht entschieden. Grund für die gerichtliche Auseinandersetzung war die Werbung von McDonalds Österreich: Die Schnellimbiss-Kette hatte einen Kebab-Burger und Onion Rings (Zwiebelringe) mit dem Begriff "krasser Kebab" und einer Goldkette beworben. "Erkan & Stefan" vertreiben ihrerseits aber ein "Dönertier" aus Plüsch in Form eines Döner-Spießes.

Komikerduo Erkan und Stefan (Foto: Foto: ddp)

Die Komiker sahen in der Kebab-Werbung eine Ausnutzung ihrer Imagemerkmale, mit denen sie als "Erkan & Stefan" bekannt wurden. Das Landgericht sah aber weder einen Anlass für Schadenersatz noch für ein Verbot künftiger Werbung mit Doppelgängern oder Stimmdoppelgängern der Komiker. "Stefan & Erkan" könnten sich nicht zugute halten, als einzige mit klischeehaften Accessoires wie Mütze, Oberlippenbart und Goldkette türkisch deutsche Sprach-Comedy zu betreiben.

Bildnisse und Stimmen der beiden seien in der Werbung nicht verwendet worden, die engagierten Schauspieler seien den Klägern auch nicht annähernd ähnlich gewesen.

Sprachstil nur aufgegriffen, nicht entwickelt

Erben von Marlene Dietrich und von Heinz Erhardt hätten zwar in Fällen Recht bekommen, in denen auch nur den Künstlern ähnliche Werbefiguren und -stimmen verwendet wurden. In beiden Fällen seien die Bezüge jedoch wesentlich stärker gewesen, beschieden die Richter. Heinz Erhardt etwa habe gerade durch die nur ihm eigene sprachliche Darstellung bundesweite Bekanntheit erlangt.

"Erkan & Stefan" hätten aber gerade keinen eigenen Sprachstil entwickelt, sondern die Verwendung der deutschen Sprache durch türkischstämmige Jugendliche in parodistischer Form aufgegriffen.

(sueddeutsche.de/ddp)

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