Schauspieler Volker Lechtenbrink:Marmeladen-Werbung mit bitterem Nachgeschmack

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Volker Lechtenbrink leiht seine Stimme Kris Kristofferson, Dennis Quaid - und Zentis. Für Marmeladen-Werbung sollte der Schauspieler ein fürstliches Salär bekommen. Doch dann ließ der Konzern die Kampagne auslaufen und Lechtenbrink zog gegen einen Münchner Agenten vor Gericht.

Ekkehard Müller-Jentsch

Genießen macht Spaß." Wer könnte solch eine Botschaft besser rüberbringen als Volker Lechtenbrink - der Schauspieler mit seiner unverkennbar markanten, sonoren Stimme. Die leiht er gewöhnlich prominenten Leinwandstars wie Kris Kristofferson oder Dennis Quaid.

Volker Lechtenbrink streitet mit einem Münchner Agenten um ein Honorar für Marmeladen-Werbung. (Foto: dpa)

Doch auch für schlichte Marmelade macht Lechtenbrink schon mal den Mund auf - solch profane Jobs lässt er sich dann mit stattlichen Honoraren versüßen. Wie etwa vom Konfitüre-Kocher Zentis. Doch in diesem Fall hat die Sache einen Nachgeschmack: Vor dem Landgericht München I stritten sich Lechtenbrink und ein Münchner Werbeagent ums Honorar.

Anfang 2011 hatte eine große Münchner Werbeagentur den Auftrag bekommen, eine Kampagne für "Glücksmomente" mit der Aachener Konfitüre zu starten. Ausdrücklich hatte sich dazu Geschäftsführer Karl-Heinz Johnen die Stimme von Volker Lechtenbrink gewünscht. Auch, wenn die viel teurer war, als die eines unbekannten Sprechers.

Deshalb nahm der Münchner Agent Kontakt mit der Managerin des Schauspielers auf. Nach einer ersten Forderung, die "jenseits von Gut und Böse" gewesen sein soll, einigten sich beide auf 40.000 Euro Gage für 2011 und weitere 22.000 Euro für 2012. Für Lechtenbrink, der schon seit dem Film "Die Brücke" (1959) von Bernhard Wicki mit Film- und Fernsehrollen gut im Geschäft ist, leicht verdientes Geld: In kaum einem Tag waren alle Texte gesprochen - unter dem Strich ein fürstlicher Stundenlohn.

Als Zentis seine Kampagne dann aber doch Ende 2011 auslaufen ließ, bekam der Darsteller seine restlichen 22 000 nicht mehr. Lechtenbrink jedoch hatte den Deal als fixes Paket verstanden, für das in jedem Fall die gesamten 62.000 Euro fällig werden.

Als die zweite Tranche ausblieb, verklagte er den Münchner, der ihn angeheuert hatte. Verträge mit fest umrissenen Abmachungen konnten aber beide Seiten nicht vorlegen. "Basiert denn die ganze Branche nur auf E-Mails", stöhnte der Vorsitzende der 34. Zivilkammer. Man hatte ihm die zahlreichen Online-Botschaften vorgelegt, die bei den Verhandlungen hin- und hergeschickt worden waren.

Schließlich hörte der Richter die Managerin, den Zentis-Geschäftsführer und den Producer der Werbespots als Zeugen an, um die ausgehandelten Abmachungen zu erhellen. Jeder meinte dabei, dass aus seiner Sicht doch eigentlich alles klar sei.

Wenn alles so eindeutig ist, warum schreibt man es dann nicht so hinein", bemerkte der Richter und erklärte, dass die Rechtslage keineswegs so klar sei. Auf seine Anregung hin einigten sich dann beide Seiten überraschend schnell, dass Lechtenbrink noch 7000 Euro bekommt alle ihre Prozesskosten selbst tragen. Wie recht doch Zentis-Manager Johnen hatte, als er in der Verhandlung sagte: "Warum muss man eigentlich gleich vor Gericht gehen."

© SZ vom 27.06.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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