Prozessurteil:Benjamin Tewaag erhält Bewährungsstrafe

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Dass Benjamin Tewaag bislang nicht wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln vorbestraft ist, ist sein Glück vor Gericht.

Alexander Krug

Es herrscht viel Aufruhr vor dem Sitzungssaal A 232 des Münchner Amtsgerichts. Benjamin Tewaag, Sohn der Schauspielerin Uschi Glas, hat wieder einmal Ärger mit der Justiz - und Fernsehteams und Fotografen drängeln sich um die besten Plätze. Für den 31-jährigen Filmproduzenten, Moderator, Schauspieler, Musiker und (neuerdings) Bootsmakler kann es diesmal allerdings eng werden. Denn Tewaag hat zwei offene Bewährungsstrafen und damit droht nun eine Vollzugsstrafe.

Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und gefährliche Körperverletzung lauten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Im Juni 2006 zur Fußball-WM soll Tewaag in einem Szenelokal in der Leopoldstraße bei mehreren Treffen mit Drogendealern insgesamt sechs Gramm Kokain erworben haben. Außerdem soll er im Januar dieses Jahres im Lokal "Schwabinger 7" in der Feilitzschstraße zwei leere Flaschen in Richtung Bar geworfen haben. Dabei soll sich ein völlig unbeteiligter Gast am Daumen eine Schnittverletzung zugezogen haben.

"Faxen gemacht"

Von diesem Punkt der Anklage will Tewaag nichts wissen. Er habe damals mit seiner Freundin "Faxen gemacht" und dabei aus Versehen die Flaschen zu Boden geworfen. "Es war eine Blödelei", so der Angeklagte. "Wir waren alle gut angetrunken." Das angebliche Opfer hat sich wegen Urlaubs entschuldigen lassen. Da auch noch unklar ist, wie er sich die Verletzung am Daumen zugezogen haben soll, wird dieser Punkt der Anklage eingestellt.

Übrig bleiben die Drogenvorwürfe und die räumt Tewaag unumwunden ein. "Ich neige dazu, es zu übertreiben was Suchtmittel angeht", gesteht der 31-Jährige. Anfang dieses Jahres habe er aber eine freiwillige Drogentherapie absolviert und sei seither clean. Zum Beweis legt sein Anwalt Werner Hartl Atteste und die Ergebnisse von Haar- und Urintests vor.

Tewaag hat drei Vorstrafen, davon sind zwei offene Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung, Drogendelikte sind nicht dabei. Das sei sein Glück, macht der Amtsrichter unmissverständlich klar: "Das hätte bitter ausgehen können." Benjamin Tewaag bekommt eine neue Chance: Zehn Monate Haft mit Bewährung lautet das Urteil, als Auflage muss er 3000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen.

© SZ vom 21.08.07 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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