Eine mögliche Erklärung für die Tat liefert vielleicht die Lebensgeschichte des Angeklagten. Aufgewachsen ist er in Niederbayern in ärmlichsten Verhältnissen. Früh schon muss er auf dem elterlichen Hof mitarbeiten, schlägt sich als Tankwart durch und absolviert eine Schlosserlehre.
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Mit 27 Jahren fährt er erstmals im Leben in den Urlaub - nach Südfrankreich. Dort wird er von einer Jugendbande zusammengetreten. Josef I. erleidet zahllose Trümmerbrüche im Gesicht, noch heute trägt er Drähte, die seine Kiefer zusammenhalten. Seit dem Überfall habe er ständig "Angst vor jungen Leuten", sagt er.
Auch als Taxifahrer geriet er mehrmals mit jüngereren Fahrgästen aneinander, einmal teilte er selbst eine "Ohrfeige" aus, ein anderes Mal bekam er einen Tritt. Richter Manfred Götzl hält ihm vor, in "Selbstmitleid" zu zerfließen. Und warum führe er überhaupt ein solches Messer mit sich? Josef I. seufzt tief, gibt dann aber zu, das Taschenmesser (ein Geschenk von Taxi-Kollegen) zum "Schutz" bei sich getragen zu haben. "Wäre er mir nicht nachgelaufen, wäre es nicht passiert", sagt er trotzig.
Der Schüler beteuert, er habe Josef I. überhaupt nicht berührt. "Ich wollte ihn nur zu Rede stellen", sagt er. Seinen rechten Arm kann er seit der Tat nur eingeschränkt bewegen, ein dauerhafter Schaden ist nicht ausgeschlossen. Über seine Anwältin fordert er "mindestens 20.000 Euro" Schmerzensgeld.
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(SZ vom 26.03.2008)
Partyzone Flußufer
Die neueste Antwort
Bin selber Taxifahrer kann die Situation sehr gut nachvollziehen.
Als Taxifahrer wird man besonders nachts bedroht, überfallen, zusammengeschlagen, betrogen. Man hat alle Hände voll zu tun, um an einem Samstagabend unbehelligt von betrunkenen Fahrgästen (insbesondere jungen oder jugendlichen betrunkenen ) heil nachhause zu kommen. Ruft man die Polizei, sind sie meist viel zu spät da. Versucht man sich wie im vorliegenden Fall beruhigend einzumischen in dem man was sagt oder ruft, wird man selber zur Zielscheibe wird verfolgt angegriffen, und sobald man sich wehrt, heist es "Mordverdacht" arglistig". Die erfahrenen Taxifahrer sagen schon längst; Misch dich nicht ein, es ist nicht dein Problem, das gibt nur Ärger. Sie haben Recht!
Hier hat einer Courage bewiesen wollte einer bedrohten Frau zur Seite stehen, musste sich gegen Angriff einer durchgedrehten Person mit der einzigen Waffe die ihm zur Verfügung stand wehren, um seine eigene Haut zu retten. Nun steht er selbst am Pranger.
Es ist mehr als unglaubwürdig, dass der Angeklagte die "Arg- und Wehrlosigkeit" seines "Opfers" ausgenutzt haben soll. Der Jugendliche verfolgt den wegradelnden Angeklagten. Ich persönlich hätte mich hier auch zur Wehr gesetzt, zumal der Jugendliche zuvor aggressiv gegenüber seiner Freundin aufgetreten ist.
Irgend etwas stimmt hier nicht. Entweder ist der Richter vollkommen von der Realität entrückt oder aber der Beitrag ist unvollständig.
Wie soll man sich denn bitte hier ohne den Hauch eines Anhaltspunkts ein Bild über die tatsächliche bzw. die vom "Täter" wahrgenommene Bedrohungssituation machen?
Wir wissen doch noch nicht einmal über beispielsweise die physischen Eigenschaften und dass generelle Auftreten der beiden Beteiligten bescheid, die doch wohl bei der Bewertung, ob der Stich eine angemessene Verteidigungsmaßnahme darstellt, eine gewichtige Rolle spielt: Rennt ein kleiner Hänfling von Teenie auf einen Bär von Mann zu, könnte man schon auf den Gedanken kommen, dass eine Verteidigung mit der bloßen Hand oder zumindest nur die Bedrohung mit dem Messer vollkommen ausreichend gewesen wäre - ist der 57igjährige hingegen klein und schmächtig oder sonstwie ein leichtes Opfer, während der 16jährige für sein Alter ungewöhnlich groß und breitschultrig ist und, übertrieben ausgedrückt, "HASS" auf der Glatze tätowiert hat, so kann man durchaus verstehen, dass der "Täter" in Panik geraten ist und sich gegen eine von ihm wahrgenommene Bedrohung in einem (straffreien?) Notwehrexess gewehrt hat. Schliesslich geht es nicht nur um die objektive Beurteilung des Vorfalls, sondern auch um die subjektive Erfahrung der Abläufe aus Tätersicht.
Ganz abgesehen von allem anderen find ich es durchaus nicht verwerflich, dass ein Taxler ein Taschenmesser zur Verteidigung dabei hat. Was die gerade Nachts so an Gesocks chauffieren müssen, da würd ich mich wohler fühlen, wenn ich irgendwas dabei hätte, womit ich mich wehren könnte, sei es ein kleines Messer, Schlagstock oder illegal meinetwegen auch ein Taser (Pffeferspray im inneren eines Autos dürfte nicht allzu clever sein...). Daraus kann man dem Taxler doch wohl bitte keinen Strick drehen, der hat das ja wohl eher für den Fall der Fälle und nicht zur Begehung einer Straftat dabei gehabt!
Keiner weiss, wie es wirklich abgelaufen ist. Fest steht nur, dass der Taxifahrer auf den Jugendlichen eingestochen hat. Da ist es doch sehr konstruiert, nun dem Jugendlichen die Schuld zu geben.
Fest steht, dass auf beiden Seiten wohl eine unangemessene Aggression geherrscht hat. Eine derartige Aggression kann nicht geduldet werden, auch nicht von deutschen Taxifahrern. Dies muss das Gericht klar machen. Es gibt kein Strassenrecht, weder für jugendliche Schläger noch für ältere Aufpasser und Ermahner.
Nach der Schilderung hier haben wir es offensichtlich mit einem gewalttätigen Jugendlichen auf der einen, und einer gewalttätigen Justiz auf der anderen Seite zu tun.
Staatsanwalt:
"...versuchter Mord, weil er die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers gezielt ausgenutzt hat."
Richter:
"Angeklagter zerfließt in Selbstmitleid."
Das ist doch eine Frechheit. Wahrscheinlich leben die beiden "Gesetzeshüter" in einer "Gated Community" und kommen, wie schon ein Vorredner kommentierte, mit der lästigen Wirklichkeit nicht mehr weiter in Kontakt.
Jeder, der ab und an sowas wie Zivilcourage zeigt, kommt früher oder später unweigerlich mit solchen Testosteron- Bürschchen in Kontakt, die keinen Augenblick zögern würden, ihr Opfer zusammenzuschlagen, um damit ihr offenbar äußerst mickriges Ego aufzupolieren.
"Zur Rede stellen" wollte Brutalo- Proll Junior den Mann.
Daß so etwas vor Gericht unhinterfragt stehengelassen wird, ist doch ein Skandal.
Jeder normale Mensch hat ein sehr gutes Gespür dafür, auf was die Situation in Wahrheit da zugerollt ist.
Somit ist das eine klare Notwehrsituation, die (fast) unglücklich ausgegangen ist.
Daß jetzt fortan erwartet wird, daß man stets heldenhaft mit maximaler Zivilcourage in die Bresche springt, jedoch gleichzeitig mit treu-doofer Demut schwere eigene Verletzung oder Exitus dabei abwartet, geht eindeutig zu weit.
Allem Anschein nach hat der Taxifahrer die Aggressivität dieses gefährlichen Jugendlichen sehr zutreffend eingeschätzt.
Schade, daß es mit der Verletzung durch ein Messer ´rausging.
Glück für beide, daß diese Verletzung nicht zum Tode führte.
Aber zentral verantwortlich ist einzig und allein der Jugendliche, und sonst gar keiner.
Es ist nicht legitim, seinen Haß an fremden Menschen auszulassen, und da war der junge Mann "mit Vollgas" dabeigewesen. Dem sollten Staatsanwalt und Richter einmal in´s Auge sehen.
Paging