Prozess:Henryk M. Broder freigesprochen

Broders Satz "Es bleibt der Hautgout, dass die Erben der Firma Freisler entscheiden, was antisemitisch ist und was nicht" über deutsche Richter, ist nicht ehrverletzend.

Wolfgang Roth

Der Buchautor und Journalist Henryk M. Broder ist am Montag vor dem Amtsgericht München in einem Strafprozess vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden.

Das Verfahren war auf Antrag des Präsidenten des Frankfurter Landgerichts eingeleitet worden, weil Broder in der Süddeutschen Zeitung im Hinblick auf einen in Frankfurt anhängigen Zivilprozess mit dem Satz zitiert worden war: "Es bleibt der Hautgout, dass die Erben der Firma Freisler entscheiden, was antisemitisch ist und was nicht." Hintergrund war ein Rechtsstreit, den ein jüdischer Autor und sein Verleger angestrengt hatten, weil Broder sie als Antisemiten bezeichnet hatte.

Anders als im Strafbefehl sah der Münchner Amtsrichter die Konnotation mit dem nationalsozialistischen Volksgerichtshof nun nicht mehr als eine das Frankfurter Gericht ehrverletzende Äußerung an. Aus dem Zusammenhang werde deutlich, dass Broder keine geistig-inhaltliche Nähe zu dem rechtsstaatswidrigen Nazi-Tribunal unterstellt habe.

Es handle sich zwar um eine scharfe, zugespitzte Aussage, die aber auch so gedeutet werden könne, dass die Nachkriegsjustiz ein Erbe habe übernehmen müssen, das sie belaste, mit dessen Inhalt sie sich aber keineswegs identifiziere. Eine solche Aussage sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

© SZ vom 24.4.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: