Zum Prozessauftakt um den Überfall auf einen Rentner in einer U-Bahn-Station haben die beiden Täter ein Geständnis abgelegt. Die Verhandlung bleibt öffentlich.
Ein halbes Jahr nach dem brutalen Überfall auf einen Rentner in einer Münchner U-Bahn-Station haben die beiden Täter zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt. "Es tut mir sehr leid, ich schäme mich", sagte der 21-jährige Angeklagte Serkan A. am Montag vor dem Landgericht München.
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Der 18-jährige Angeklagte Spyridon L. sagte, er habe den 76-Jährigen nicht töten wollen. Er habe ihm nur "so ein, zwei Fäuste gegeben und am Ende noch einen Kick." Die Anklage wirft beiden versuchten Mord vor.
Der Überfall vier Tage vor Weihnachten wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Er löste eine bundesweite Debatte über Jugendkriminalität aus. Den Antrag der Verteidiger, die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung aus dem Prozess auszuschließen, wies die Jugendkammer ab.
Die beiden Angeklagten erklärten, der 76-Jährige habe Spyridon L. in der U-Bahn aufgefordert, seine Zigarette auszumachen. Darauf habe der betrunkene Spyridon L. ihn bespuckt und als "Scheiß deutsche Sau, Schwein" und "Hurenbastard" beschimpft.
Als der Mann ausstieg, folgten sie ihm. Das Überwachungsvideo zeigt, wie sie den 76-Jährigen plötzlich von hinten zu Boden schlugen und mehrfach gegen den Kopf traten.
Spyridon L. habe ihm "mindestens acht wuchtige Faustschläge in das Gesicht und gegen den Oberkörper" verpasst und zwei Mal kräftig und gezielt ins Gesicht getreten, sagte Staatsanwalt Laurent Lafleur. Dann nahm er "Anlauf und trat aus dem vollen Lauf heraus mit seinem beschuhten Fuß heraus kraftvoll und mit voller Wucht nach Art eines Fußballers gezielt gegen den Kopf des hilflos am Boden Liegenden".
Der Angeklagte sagte, ihm habe der Fuß wehgetan, sogar sein Schuh sei kaputt gegangen. Aber sie seien beide betrunken gewesen.
Öffentlichkeit bleibt
Mit dreifach gebrochenem Schädel und lebensgefährlichen Gehirnblutungen ließen sie ihr Opfer liegen. Nur seinen Rucksack und seine Kamera nahmen sie mit. Die Anklage wirft ihnen vor, sie hätten versucht, ihr Opfer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten. Das bestritten beide.
"Ich kann mir heute nicht erklären, was ich getan habe. Ich wollte ihn aber nicht töten", beteuerte Serkan A. in einer Erklärung, die sein Verteidiger verlas. "Die ganze Angelegenheit tut mir sehr leid." Spyridon L. äußerte sich selbst ausführlich und sagte: "Es tut mir leid. Normalerweise bin ich nicht so ein Mensch, der alte Leute haut."
Beide betonten, dass sie an jenem Tag schon mehrere Liter Bier getrunken hätten. "Ich war total dicht", wiederholte Spyridon L. immer wieder. Erst als er in der Zeitung gelesen habe, dass der Mann 76 Jahre alt sei und in Lebensgefahr schwebe, "habe ich gedacht, was für ein Scheiß hast du gemacht, das könnte dein Opa sein". Er habe sogar um dessen Leben gebetet.
Nach ihrer Festnahme drei Tage nach der Tat erklärten die beiden bei der Polizei allerdings noch, der Rentner sei selbst schuld, weil er sie angesprochen habe. Erst später schrieben beide einen Entschuldigungsbrief an ihr Opfer.
Vergeblich beantragten die Verteidiger, zum Schutz ihrer Mandanten die Öffentlichkeit auszuschließen. Anwalt Wolfgang Kreuzer sagte, die Anwesenheit von Schulklassen und Presse könnte die Heranwachsenden dazu verleiten, "die mediengerechte Selbstdarstellung eines harten Burschen abzuliefern". Sie könnten in ihren Kreisen zu Helden stilisiert werden.
Dagegen erklärte das Gericht, die Angeklagten hätten sich offenbar mit ihrer Tat auseinandergesetzt. Die öffentliche Verhandlung gefährde ihre Erziehung nicht. Für den Prozess sind elf Tage angesetzt. Am Dienstag soll das Opfer als Zeuge aussagen.
(AP/sonn)
Großbrand in Altstadt von Coburg
Die neueste Antwort
Ich will garnichtg darauf eingehen, daß es schon wieder Ausläner waren. Da scheint eher ein soziales Problem zu sein. Als älterer Mann wie ich muß ich mich doch manchmal zurückhalten meinen Mund nicht aufzumachen, da ich selber Agressionen bekomme. Als ehemaliger Seemann bin ich mit meinen 64 Jahren noch gut drauf. Das wäre aber ein fataler Fehler wenn ich selber zulangen würde. Ich war selber vor ein Paar Wochen im Krankenhaus und habe mich nähen lassen, weil ich von hinten angegriffen wurde. Und da sind wir beim Thema. Diese Heimtücke und Unfairheit die es heute gibt wie: weiterschlagen wenn einer am Boden liegt und das sogannte Stiefeln hat es früher in dem Umfang nicht gegeben. Ich wünsche solchen Typen nur einmal, daß sie an den Falschen geraten.
Der letzte Hohn besteht m.E. darin, dass eine angebliche Trunkenheit zur Tatzeit (wieder mal) als Strafmilderungsgrund angeführt wird. Dieses Schlupfloch müsste vom Gesetzgeber endlich geschlossen werden! Wer säuft oder Drogen konsumiert tut dies immer vorsätzlich, ergo ist die Person auch für etwaige Folgen voll verantwortlich zu machen.
Sie müssen gar nicht 20 Jahre zurück gehen. Gerade wurde in Thüringen ein Neonazi zu einer Bewährungsstrafe und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt. Sein "geringfügiges" Vergehen: Er hat einen betrunkenen Mann totgeschlagen.
Am gleichen Tag hat er vorher einem Punk eineschwere Steinplatte über den Kopf gezogen, diesem mussten deshalb Metallplatten in den Kopf eingebaut werden, um das Gesicht zu stabilisieren. Dafür wurde er überhaupt nicht bestraft.
Der Schläger wurde am Tag der Tat festgenommen, aber sofort laufengelassen, obwohl 2 Bewährungen auf ihm lagen.
Ach so, und zwischen Tat und Urteil lagen 3 1/2 Jahre.
Komischerweise gab es darüber keine bundesweiten Nachrichten oder Empörung!
. . . sie ist lediglich das letzte Mittel, wenn - nach menschlichem Ermessen - zu erwarten ist, dass ein Täter ungeachtet vorangegangener Sanktionen weiterhin eine Gefahr darstellt.
Bei Jugendlichen dürfte dieses Instrument allerdings i.d.R. übertrieben sein - und im vorliegenden Fall ist die Sicherungsverwahrung - n o c h - unangemessen
Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier; niedrige Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
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