Pflegenotstand:Liste des Alptraums

Die gravierendsten Mängel aus der Beschwerdestelle.

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Eine alte Frau wird wegen Personalmangels auf der Station nur alle vier Wochen gebadet.

Zahnschmerzen werden erst nach sieben Tagen vom Zahnarzt behandelt, weil die Pflegekräfte den Arzt nicht umgehend informieren.

Eine Frau verletzt sich beim Sturz aus dem Bett, weil es die Nachtwache versäumt hatte, das gerichtlich genehmigte Bettgitter hochzustellen.

Die Pflegekräfte stellen einer Frau täglich eine Thermoskanne Tee hin und räumen sie abends wieder ab, ohne zu bemerken, dass die Frau nichts trinkt.

Bei einer Bewohnerin wird das Essen nicht klein geschnitten, obwohl es aufgrund ihres Krankheitsbildes notwendig wäre. Eine andere Bewohnerin dagegen erhält passiertes Essen, obwohl es nicht notwendig ist und sie es auch nicht mag.

Eine Frau liegt sich immer schlimmer wund, weil die notwendigen pflegerischen Maßnahmen unterbleiben.

Pflegekräfte setzen ohne Grund einer Frau ihre Zahnprothese nicht ein.

Obwohl es im Zimmer erheblich nach Stuhlgang riecht, bekommt die inkontinente Betroffene ihr Abendbrot serviert. Die Mitbewohnerin muss die Geruchsbelästigung beim Abendessen aushalten, weil die Pflegekräfte sich nicht um die Inkontinenzversorgung kümmern.

Ein ambulanter Pflegedienst führt die Blasenspülung unhygienisch und damit gesundheitsgefährdend durch.

Trotz Vereinbarung unterlässt ein ambulanter Dienst die Dokumentation der Flüssigkeitszufuhr bei der zunehmend austrocknenden Betroffenen.

Die Einsatzleitung eines ambulanten Pflegedienstes vergisst bei der Tourenplanung des öfteren Patienten.

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