Papstbesuch:Benedikt XVI. - ein beleidigtes Staatsoberhaupt?

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Mit einem Kniff will die Polizei gegen papstkritische Demonstranten vorgehen, sie aber unbestraft lassen.

Christian Rost

Demonstranten und die Münchner Polizei - das ist ein schwieriges Verhältnis. Zwar sind die Zeiten vorbei, als ein Polizeieinsatz während des Weltwirtschaftsgipfel 1992 zum handfesten Skandal geriet. Ein Gericht sprach damals mehr als 100 Klägern Schmerzensgeld zu, weil sie von der Polizei eingekesselt und äußerst hart angegangen worden waren. Der damalige Ministerpräsident Max Streibl (CSU) hatte die Schlagstockeinsätze als "bayerische Art" abgetan.

Beim bevorstehenden Papstbesuch können Gegner der Veranstaltung mit einem viel pfleglicheren Umgang durch die Sicherheitskräfte rechnen. Inzwischen konnte die Polizei bei zahlreichen Sicherheitskonferenzen gesetzeskonformere Anti-Protest-Taktiken proben - ihr Motto lautet heutzutage: "Deeskalation durch Stärke". Fraglich ist nur die rechtliche Grundlage, auf der die Polizisten nun gegen Kirchen-Kritiker vorgehen sollen.

Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer hat ein rigoroses Vorgehen im Fall von Beleidigungen Benedikts XVI. angekündigt und darauf verwiesen, der Papst halte sich als Staatsgast in Bayern auf (SZ vom 31 August). Eine Einordnung des Papstes als Oberhaupt des Vatikanstaates ermöglicht den Beamten, gegen allzu forsche Kritiker nach Paragraph 103 Strafgesetzbuch (StGB) vorzugehen - mit "niedriger Einschreitschwelle" .

Folgenloses Verfahren gegen Papst-Puppe

Was das bedeutet, mussten jüngst Teilnehmer der schwul-lesbischen Parade am Christopher-Street-Day erfahren, die mit einer schrillen Papst-Puppe aufgefahren waren. Die Initiatoren wurden wegen Beleidigung eines Staatsoberhauptes angezeigt, die mit Kondomen geschmückte Puppe entfernt. Das Verfahren bleibt aber wohl folgenlos. Denn die Staatsanwaltschaft bearbeitet eine solche Anzeige nur dann, wenn der betroffene Staat und zusätzlich die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen (Paragraph 104a StGB). Regierungen haben aber meist Dringenderes auf der Agenda als Papst-Puppen. Die notwendigen Ermächtigungen gebe es deshalb "nie oder so gut wie nie", sagte Staatsanwalt Michael Müller der SZ.

Die Münchner Staatsanwaltschaft stellte aus diesem Grund auch fast alle Verfahren gegen Demonstranten ein, die US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld am Rande der Sicherheitskonferenz als "Massenmörder" bezeichnet hatten. Nur an einem Demonstrations-Teilnehmer blieb ein Verfahren hängen, weil dieser seine Meinung von einem Lautsprecherwagen und nicht aus der Menge heraus kundgetan hatte. Das Kreisverwaltungsreferat sah darin einen Verstoß gegen die Auflagen zur Demonstration.

Dass die Polizei im Falle des Papstes ganz bewusst den Staatsoberhaupts-Paragraphen hervorkramt, ist offensichtlich. Naheliegend wäre im Fall eines Kirchenoberhaupts eigentlich ein ganz anderer Absatz im Strafgesetzbuch, der Paragraph 166. Darin sind die Fälle von "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" geregelt. Nicht zuletzt, weil gerade in Religionsfragen die Grenze zwischen harter Kritik und Beschimpfung nur selten eindeutig zu ziehen ist, setzt dieser Paragraph den Strafverfolgern eine "hohe Hürde", so Staatsanwalt Müller. Eine "niedrige Einschreitschwelle" könne die Polizei damit nicht begründen.

Da ist ein Staatsoberhaupt, bei dem die Polizei alleine ermessen kann, wann eine Beleidigung vorliegt, schon sehr viel willkommener. Ob der Delinquent hinterher auch belangt wird, spielt zunächst keine Rolle. Papst-Puppe und Protestler sind erst einmal aus dem Verkehr gezogen. Der Polizeipräsident ist übrigens promovierter Jurist.

© SZ vom 04.09.06 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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