NS-Kriegsverbrechen:Haftbeschwerde im Fall Niznansky

Der 86-Jährige müsse mangels dringenden Tatverdachts aus der Untersuchungshaft entlassen werden, fordert Anwalt Steffen Ufer.

Der Verteidiger des in München verhafteten mutmaßlichen Kriegsverbrechers Ladislav Niznansky hat nach einem Bericht des Magazins "Focus" Haftbeschwerde eingelegt.

Der 86-Jährige müsse mangels dringenden Tatverdachts aus der Untersuchungshaft entlassen werden, forderte Anwalt Steffen Ufer. Niznansky war am 16. Januar festgenommen worden. Er soll für zwei Massaker in der Slowakei 1945 hauptverantwortlich sein.

Zur Begründung seiner Haftbeschwerde führt Ufer laut "Focus" an, zahlreiche Zeugenaussagen seien nur unter starkem Druck der Justiz zustandegekommen.

Ein slowakisches Gericht hatte Niznansky 1962 in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Dem 86-Jährigen mit früher slowakischer und heute deutscher Staatsbürgerschaft wird Mord in 164 Fällen zur Last gelegt.

Als Kommandant einer deutschen Spezial-Einheit zur Partisanen- Bekämpfung soll Niznansky in der Schlussphase des Zweiten Weltkrieges an einem Massaker in den Orten Ostry Grun und Klak mit 146 Toten beteiligt gewesen sein. Er soll zudem im Februar 1945 in dem slowakischen Ort Ksinna die Erschießung von 18 wehrlosen jüdischen Zivilisten befohlen haben.

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