Die NPD darf am Eröffnungstag der neuen Synagoge keine Kundgebung in München abhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern eine Verfassungsbeschwerde des Münchner Neonazis Norman Bordin de facto abgelehnt.
Bordin hatte für den 9. November eine Kundgebung auf dem Marienplatz angemeldet, die vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) untersagt wurde. Stattdessen lädt dort heute der Verein "Gegen Vergessen, Für Demokratie" zu einer Mahnwache in Erinnerung an den 68. Jahrestag der Reichspogromnacht ein.
KVR-Chef Wilfried Blume-Bayerle zeigte sich "erfreut, dass diesmal die Entscheidung der Stadt vor den Gerichten standgehalten hat". Eine Neonazi-Demo während der Synagogen-Eröffnung wäre "eine unerträgliche Provokation" gewesen.
Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof hatten zuvor das vom KVR erlassene Kundgebungs-Verbot bestätigt. Daraufhin legte Bordins Anwältin Gisa Pahl in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein. Das Gericht nahm die Beschwerde gestern nicht zur Entscheidung an, ohne dies zu begründen.