Neonazi-Demo endgültig verboten:"Eine unerträgliche Provokation"

Das höchste Gericht bestätigt das Verbot der Neonazi-Demo zur Eröffnung der neuen Synagoge. Der Rechtsextreme Norman Bordin hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Monika Maier-Albang

Die NPD darf am Eröffnungstag der neuen Synagoge keine Kundgebung in München abhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern eine Verfassungsbeschwerde des Münchner Neonazis Norman Bordin de facto abgelehnt.

Norman Bordin hatte Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Demo eingelegt. Das Bundesverfassunsgericht wie sie am Mittwoch zurück. (Foto: Foto: dpa)

Bordin hatte für den 9. November eine Kundgebung auf dem Marienplatz angemeldet, die vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) untersagt wurde. Stattdessen lädt dort heute der Verein "Gegen Vergessen, Für Demokratie" zu einer Mahnwache in Erinnerung an den 68. Jahrestag der Reichspogromnacht ein.

KVR-Chef Wilfried Blume-Bayerle zeigte sich "erfreut, dass diesmal die Entscheidung der Stadt vor den Gerichten standgehalten hat". Eine Neonazi-Demo während der Synagogen-Eröffnung wäre "eine unerträgliche Provokation" gewesen.

Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof hatten zuvor das vom KVR erlassene Kundgebungs-Verbot bestätigt. Daraufhin legte Bordins Anwältin Gisa Pahl in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein. Das Gericht nahm die Beschwerde gestern nicht zur Entscheidung an, ohne dies zu begründen.

© SZ vom 9.11.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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