Nachtleben:Flatrate-Partys erlaubt

Zu Exzessen wie in Berlin oder Nürnberg sei es bisher nicht gekommen - deshalb dürfen Münchner Clubgänger weiter tüchtig trinken.

Astrid Becker

Münchens Clubbesitzer dürfen offenbar auch künftig Flatrate-Partys veranstalten. Obwohl der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Schließung einer Nürnberger Diskothek wegen deren Alkohol-Billigangeboten für rechtens erklärt hatte, wird die Entscheidung auf das Nachtleben der Stadt zunächst keine Konsequenzen haben.

Als Begründung führte ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats (KVR) auf Anfrage der SZ an, dass es zwar vier Betriebe in München gebe, die "Veranstaltungen der fraglichen Art" anbieten. Zu Exzessen wie in Nürnberg oder gar in Berlin, wo 2006 ein 17 Jahre alter Schüler an übermäßigem Schnapskonsum gestorben war, sei es jedoch bis jetzt nicht gekommen. Zudem neigten Münchens Partygänger unter Alkoholeinfluss offenbar weniger zur Gewalt als die anderer Städte.

Wie berichtet, hatte das Gericht die Auffassung vertreten, dass die Abgabe von Alkohol zu sehr niedrigen Preisen junge Erwachsene zum Alkoholmissbrauch ermuntert.

© SZ vom 24.8.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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