Nach Urteil im Fall Teresa Z.:Polizeipräsident entschuldigt sich

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Sein Vorgänger nannte den Faustschlag eine "konsequente Vorgehensweise", der neue Münchner Polizeipräsident hat sich nach dem Urteil im Fall Teresa Z. persönlich an das Opfer gewandt. (Foto: Stephan Rumpf)

Nach dem Urteil im Fall Teresa Z. schreibt der Münchner Polizeipräsident in einem Brief an das Opfer, dass ihm dessen Verletzungen leid täten - und bietet der Frau an, finanzielle Forderungen "zeitnah" geltend zu machen. Dem verurteilten Polizisten Frank W. droht ein Disziplinarverfahren.

Von Florian Fuchs

Einen Tag nach dem Urteil gegen den 33 Jahre alten Polizisten, der Teresa Z. auf der Wache in der Au mit einem Faustschlag das Nasenbein und die Augenhöhle brach, hat sich Münchens neuer Polizeipräsident persönlich an die 23-Jährige gewandt und den Vorfall ausdrücklich bedauert. In einem Brief schreibt Hubertus Andrä, dass ihm die Verletzungen - auch die nicht sichtbaren Wunden - leid täten. "Ich empfinde das Schreiben als Entschuldigung", sagt der Anwalt von Teresa Z., Franz Erlmeier.

Erlmeier wertet den Brief des Polizeipräsidenten als "Zeichen und Abkehr von der bisherigen Linie des Präsidiums". Andräs Vorgänger Wilhelm Schmidbauer, der zum 1. Juli auf den Posten des Landespolizeipräsidenten gewechselt war, hatte den Schlag des Polizisten aus dessen Sicht noch als "konsequente Vorgehensweise" bezeichnet. Dass dagegen Andrä bereits einen Tag nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil auf seine Mandantin zugehe, sei ausgesprochen respektabel.

Der 33-jährige Polizist selbst hatte vor Gericht noch einmal ausdrücklich betont, dass sein Schlag aus seiner Sicht ein Reflex gewesen sei und ihm deshalb nicht leid tun könne. Das Gericht dagegen war der Argumentation eines Sachverständigen gefolgt und hatte den Schlag gegen die gefesselte Frau in einer Haftzelle nicht als Notwehr bewertet. Der Polizeihauptmeister ist deshalb am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Er kann allerdings binnen einer Woche noch Berufung einlegen.

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, sagt Polizeisprecher Wolfgang Wenger, wird das Präsidium ein Disziplinarverfahren gegen den momentan suspendierten Beamten einleiten. Die möglichen Strafen für den 33-Jährigen sind vielfältig: Neben einfachen Ermahnungen und Verweisen sieht der Disziplinarkatalog für Beamte auch Gehaltskürzungen, Degradierungen und die Entfernung aus dem Dienst vor. In die Entscheidung fließen neben dem Gerichtsurteil auch das Gesamtbild, das der Polizist im Dienst abgegeben habe, sowie sein Werdegang ein. Mit dem Urteil vom Dienstag liegt er nur knapp unter der Grenze von zwölf Monaten Bewährungsstrafe, bei der er automatisch aus dem Dienst ausgeschieden wäre.

Teresa Z. will nun ebenfalls erst einmal abwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist. Dann geht es laut Erlmeier auch darum, Schadensersatz für die Verletzungen durchzusetzen. "Wir werden auf jeden Fall noch zivilrechtliche Forderungen geltend machen", kündigt der Rechtsanwalt an. Neben den Brüchen des Nasenbeins und der Augenhöhle sei durch den Schlag des Polizisten im Januar auch die Hornhaut eines Auges verletzt worden. Der Augenarzt könne bleibende Schäden nicht ausschließen.

"Das Ausmaß der Verletzungen wird sich in den Forderungen spiegeln, die wir deshalb jetzt noch nicht beziffern können", sagt Erlmeier. Ein Passus in dem Brief des Polizeipräsidenten stimmt den Rechtsanwalt aber zuversichtlich. Andrä habe darin von sich aus angekündigt, dass Teresa Z. ihre finanziellen Forderungen zeitnah geltend machen können solle. "Das lässt darauf schließen, dass hier eine zufriedenstellende Einigung möglich sein wird", sagt Erlmeier.

© SZ vom 08.08.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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