Mordfall Böhringer:Das Geheimnis der Spuren

Lesezeit: 1 min

Die Ermittlungen im Mordfall Böhringer weiten sich aus. DNS-Proben sollen nun ergeben, inwiefern ein Zusammenhang mit dem Entführungsfall Herrmann besteht. Die Liste der Kandidaten für einen Speicheltest umfasst 30.000 Personen.

Stephan Handel

Noch immer ist rätselhaft, auf welche Weise der Mordfall Böhringer und der Mordfall Herrmann zusammenhängen - und ob sie das überhaupt tun. Nun sollen groß angelegte DNS-Tests den ersehnten Aufschluss darüber bringen, warum eine Genspur an einer Schraube aus jener Kiste, in der das elfjährige Entführungsopfer Ursula Herrmann 1981 erstickte, identisch ist mit einer Spur aus der Wohnung Charlotte Böhringers. Die Millionärin wurde im Mai des vergangenen Jahres erschlagen.

Manfred Götzl, Vorsitzender Richter im Böhringer-Prozess - angeklagt ist deren Neffe Benedikt T. -, hatte es am Montag angekündigt: Personen aus dem Herrmann-Verfahren sollen einem DNS-Test unterzogen werden, um festzustellen, ob sie die beiden Spuren in der Böhringer-Wohnung hinterlassen haben. Die Anwälte T.s halten das für hochrelevant: Denn würde der Spurenverursacher gefunden, dann müsste er erklären, was er in der Wohnung gemacht hat.

30 000 Namen abgeglichen

Dass er zeitnah zur Tat dort gewesen ist, ergibt sich für die Anwälte aus der Tatsache, dass eine Spur auf einem Glas in der Spülmaschine gefunden wurde. Wenn der Betreffende nicht zu finden sei, dann müsse T. freigesprochen werden: "Wenn man nicht weiß, wer noch in der Wohnung war", sagt Anwalt Stefan Mittelbach, "kann nach dem Zweifelsgrundsatz nicht verurteilt werden."

So wird Richter Götzl nun aus den Herrmann-Akten jene Namen heraussuchen, bei denen eine Untersuchung lohnend sein könnte - es gab in den vergangenen 26 Jahren mehrere Verdächtige, zuletzt einen Mann, der in Taiwan wegen Drogenhandels im Gefängnis saß.

Wie viele Menschen nun "gespeichelt" werden, ist offen: Aber auf jeden Fall wurden bereits jene 300 Namen, die irgendwie mit dem Fall Böhringer in Verbindung stehen, mit jenen 30 000 Namen abgeglichen, die damals im Fall Herrmann im Zuge einer Art Rasterfahndung überprüft wurden. Aus diesem sehr großen Kreis wird nun die Liste der DNS-Proben erstellt.

Unter diesen 30 000 tauchte der Name Böhringer zwar mehrmals auf - aber keiner hatte mit Charlotte Böhringer zu tun. Die Menschen auf der Auswahlliste werden aufgefordert, eine Speichelprobe abzugeben. Wer sich weigert, kann durch Beschluss gezwungen werden. Teuer wird's auf jeden Fall: "Das kann in die Hunderttausende gehen", sagt Staatsanwalt Martin Kronester.

© SZ vom 12.09.07 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: