Missglückte Schönheits-OP:Ein Albtraum aus Silikon

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Bei einem Party-Geplauder mit einem Schönheitschirurgen entschloss sich eine Frau zu einer Brustvergrößerung. Doch die OP missglückte total. Nun hat ein Gericht ihre Klage gegen den Arzt abgewiesen.

Ekkehard Müller-Jentsch

Nach einer völlig verunglückten Schönheitsoperation ist eine Münchnerin nun auch mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen den Arzt gescheitert. Die Frau, die sich einen größeren und wohl geformten Busen wünschte, hatte die erheblichen Risiken eines solchen Eingriffs offenbar völlig unterschätzt.

(Foto: Foto: dpa)

"Wenn ich gewusst hätte, was alles passieren kann, wäre diese OP für mich nicht in Frage gekommen", beteuerte sie bei der mündlichen Verhandlung. Sie machte ihrem Arzt den Vorwurf, sie nicht ausreichend über die denkbaren Folgen und Nebenwirkungen aufgeklärt zu haben. Das sahen die Richter jedoch anders und wiesen die Klage ab.

Der Wunsch nach einer Brustvergrößerung entstand aus einer Partylaune. Unter den Gästen habe sich ein Schulfreund ihres Bruders befunden, berichtete die Klägerin. Dieser ist als Arzt auf ästhetisch-plastische Chirurgie spezialisiert und durch diverse Presseveröffentlichungen bekannt. Ihm habe sie ihr Leid geklagt, dass er anderen Frauen einen größeren Busen mache, wo sie doch fast gar keinen habe.

Aus dem Geplauder wurde schließlich ernst - und von da an lief alles schief. So soll der Arzt direkt nach der Operation der Mutter der Patientin, die sich nach dem Wohl ihrer Tochter erkundigen wollte, gesagt haben: "Ich musste ihren Brustmuskel zerfleddern". Der beklagte Arzt räumte ein, dass der Eingriff nicht nach Wunsch verlaufen sei. Der Muskel habe "perforiert" werden müssen. Dass ein Brustmuskel bei Implantationen beschädigt wird, müsse aber nicht zwangsläufig ein Kunstfehler sein, hatte dazu der Gutachter festgestellt und damit einen groben Behandlungsfehler verneint.

Nach mehreren Nachoperationen war zu allem Überfluss auch noch ein Implantat beim Skaten in Afrika verrutscht, so dass die Frau weitere Male operiert werden musste. Heute müsse sie nicht nur mit einer "unerfreulichen Optik" leben, sagte die Münchnerin vor Gericht. Ihr Oberkörper sei stellenweise auch für alle Zeiten gefühllos, dazu habe sie ein dauerhaftes Gefühl von Anspannung sowie wetterbedingte Schmerzen.

Die Richter der 9. Zivilkammer stellten jedoch fest, dass die Frau vor der Operation offensichtlich doch ausführlich über denkbare Risiken aufgeklärt worden war - ein entsprechender von ihr unterschriebener Bogen lag dem Gericht vor. Die Klägerin hatte daran allerdings keine Erinnerung. Man müsste eigentlich Fotos von solch missglückten Operationen zur Warnung ins Internet stellen, meinte der Vorsitzende. Dann wies die Kammer die Klage ab.

© SZ vom 31.10.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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