VGH muss entscheiden:Kampfhund Ezzo eckt an

Lesezeit: 1 min

Bellen als Ruhestörung: Rüde Ezzo ist einfach zu laut und darf deshalb nur zu bestimmten Zeiten raus. Der Fall beschäftigt nun den Verwaltungsgerichtshof.

Der Streit um die Lärmbelästigung durch Ezzos Hundegebell geht weiter: Der Fall um Kampfhund Ezzo wird mit Beschluss vom 28. Juni vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) neu aufgerollt, hat das Gericht nun mitgeteilt. Die Halterin des drei Jahre alten Fila Brasileiro hatte sich gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München gewehrt (Az.: 10 AS 10.1074 und 10 ZB 10.516).

Der Verwaltungsgerichtshof muss nun prüfen, ob die Auflagen, die die Gemeinde Gräfelfing gegen die Hundebesitzerin verhängt hatte, rechtmäßig sind. Die Gemeinde hatte verfügt, dass der Rüde von Montag bis Freitag sowie an Sonn- und Feiertagen jeweils von 12 Uhr bis 15 Uhr sowie von 19 Uhr bis 8 Uhr nur unter Aufsicht außerhalb des Wohnhauses seiner Halterin gelassen werden darf.

Hintergrund waren Beschwerden der Nachbarn gegen sein "übermäßig lautes und lang anhaltendes Hundegebell". Für den Fall, dass sich Ezzos Besitzerin nicht an die Auflagen hielt, durfte umgehend eine Strafe von 1000 Euro erhoben werden.

Diesen Sofortvollzug hat der BayVGH nun aufgehoben. Gleichzeitig betonte das Gericht aber, dass eine solche Verfügung grundsätzlich möglich sei. Allerdings müssten zuvor rechtliche Bedenken geklärt werden. Unklar sei insbesondere, ob Ezzo sich zu den fraglichen Zeiten im Wintergarten aufhalten darf und welche Regelungen für samstags gelten.

Eine Gerichtssprecherin betonte, bis ein endgültiges Urteil falle, dürfe gegen die Frau kein Zwangsgeld erhoben werden. Wenn Ezzo ständig belle, begehe sie aber auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeit.

Bei Kampfhund Ezzo handelt es sich um einen Fila Brasileiro. Solche Hunde können bis zu 75 Zentimeter hoch und 60 Kilo schwer werden, sie fallen außerdem unter die Kampfhunderverordnung des Freistaats.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: