Blume-Beyerle spricht von "Irrtum" und "Ziel verfehlt" - doch von jetzt an müssen Verstöße geandet werden.
Wenn es um das gesetzliche Rauchverbot in der Gastronomie geht, findet Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle klare Worte: "Irrtum", "Ziel verfehlt" und "Ungetüm". Er ist sich sicher, dass das "Gesetz in dieser Form kippen wird", wie er am Freitag bei einem Pressegespräch anlässlich des Endes der sogenannten Übergangsfrist deutlich betont. Als Begründung nennt er vor allem das vor kurzem gefällte Urteil in Rheinland-Pfalz und die steigende Zahl der "Raucherclubs" in München.
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"Die Entwicklung zeigt ganz deutlich, dass die Wirte die Möglichkeit Club/geschlossene Gesellschaft intensiv wahrnehmen", sagt er. Bei derzeit rund 8000 Gaststätten in München gebe es mittlerweile bereits 200 seinem Referat bekannte Raucherclubs. "Tendenz steigend, viele der Gastronomen wollten erst das Ende der Übergangsfrist abwarten."
Wie berichtet, müssen Gast und Wirt seit Mittwoch bei Verstößen gegen das Rauchverbot in der Gastronomie mit Geldbußen rechnen. Während die Verwarnungsgebühr für den Gast bei 35 Euro liegt, drohen den Wirten weitaus härtere Strafen: Gegen sie können Bußgelder in Höhe von bis zu 1000 Euro verhängt werden, was letztendlich sogar zum Verlust der Gaststättenkonzession führen könnte.
Allerdings hat das Kreisverwaltungsreferat bei der Umsetzung des Gesetzes offenbar ein großes Problem: Der Freistaat hat dafür keinerlei zusätzlichen Gelder zur Verfügung gestellt. Als Vollzugsbehörde muss das KVR nun selbst schauen, wie es mit dem vorhandenen Personal zurechtkommt.
Keine "Raucherpolizei"
Eine "Raucherpolizei" werde es nicht geben, betont Blume-Beyerle daher auch: "Ich hoffe zudem, dass das nie der Fall sein wird." Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, werde es aber stichprobenartige Kontrollen geben. Auch gelegentliche Schwerpunktaktionen seien denkbar: "Am schönsten wäre es allerdings, wenn es keinerlei Zwangsmittel bedürfte und das Gesundheitsschutzgesetz - unter Umständen nach der Zulassung von Rauchernebenräumen und einem Wahlrecht für Ein-Raum-Gaststätten - ein Erfolg wird."
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