Hermann-Maier-Prozess:Was ist eine verlorene Saison wert?

Der Verdienstausfall "normaler" Menschen nach einem Unfall ist relativ leicht zu ermitteln. Schwieriger ist es bei Sportlern, denen durch Verletzungen weitere Siege, Imagegewinne, Werbeerlöse und Preisgelder durch die Lappen gehen. Das Münchner Amtsgericht muss sich im Fall von Hermann Maier ab Donnerstag mit dieser Frage beschäftigen.

Der Motorradunfall des Skistars Hermann Maier im Jahr 2001 hat am Donnerstag ein gerichtliches Nachspiel in München. Wegen fahrlässiger Körperverletzung muss sich ein Rentner vor dem Amtsgericht verantworten, der mit seinem Mercedes am 24. August 2001 den "Herminator" auf dessen Motorrad beim Abbiegen rammte.

Das Ski-As erlitt damals unter anderem einen offenen Unterschenkelbruch, weshalb sogar kurzzeitig eine Beinamputation drohte. Maier gewann aber schon eineinhalb Jahre später bei der Weltmeisterschaft Silber im Super G.

Der Skistar konnte jedoch nicht an den Olympischen Spielen in Salt Lake City und den Weltcup-Rennen der Saison 2001/2002 teilnehmen, weshalb er noch Schadensersatzansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Fahrers geltend machen will.

(sueddeutsche.de/ddp)

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