Hackerhaus:Wirt wehrt sich gegen Geldbuße

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Schaden wird behoben: Wirt Paul Pongratz vor dem Alten Hackerhaus. (Foto: Robert Haas)

Festgebackene Essensreste, Zwiebelschalen auf dem Boden - und eine gute Erklärung dafür: Paul Pongratz, Wirt im Alten Hackerhaus, will ein Bußgeld von 644 Euro nicht akzeptieren und zieht vor Gericht.

Von Christian Rost

Erst plagten Paul Pongratz, den Wirt des Alten Hackerhauses, über Jahre die Bauarbeiten an der benachbarten Hofstatt und dann, im Oktober 2012, brachen in seinem traditionsreichen Lokal in der Sendlinger Straße auch noch marode Abwasserrohre. Nur noch ein Notbetrieb im Wirtshaus war in der Folge möglich.

Just in dieser Zeit schaute ein Mitarbeiter der städtischen Lebensmittelüberwachung herein. Was der Kontrolleur in der Küche und in den Lagerräumen sah, gefiel ihm gar nicht - festgebackene Lebensmittelreste am Boden, in der Mikrowelle und am Herd und einiges mehr: Pongratz bekam wegen der Ordnungswidrigkeiten einen Bußgeldbescheid über 644 Euro zugeschickt. Am Donnerstag wehrte er sich dagegen mit seinem Anwalts Sewarion Kirkitadse vor dem Münchner Amtsgericht.

Der Lebensmittelüberwacher hatte es sehr genau genommen im November 2012 bei seinem Besuch im Hackerhaus. Er schaute in der Küche auch in die Ecken, die man auf Anhieb nicht sieht. Auf und hinter einem großen Kühlschrank entdeckte der Mann Schmutzreste und auch ein "abgewirtschaftetes Schneidebrett" aus Holz nahm er unter die Lupe, wobei er meinte, in den Furchen könnten sich Mikroorganismen einnisten.

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Ranzig, faulig, fäkal, an Erbrochenes erinnernd, nasser Putzlappen, Kartoffelkeller oder nasser Hund - das sind einige Geruchsnoten, mit denen Lebensmittelkontrolleure täglich konfrontiert werden. Im Labor in Oberschleißheim werden die Proben aus Münchner Restaurants und Läden untersucht - manche sogar gegessen.

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Neben der Gasflamme am Herd machte er eingebrannte Soßenreste aus und "getrocknete Zwiebelblätter" auf dem Boden. "Auch an diesen Stellen muss gewischt werden", riet der Kontrolleur dem 48-jährigen Wirt, der sich gleich verteidigte: Der Schmutz am Herd sei gar nicht alt gewesen. "Wenn ein 100-Liter-Topf auf der Gasflamme steht und der Inhalt übergeht, schaut das binnen einer Stunde so aus." Der Kontrolleur glaubte das nicht: "So sieht es nicht nach einem Mal Überkochen aus."

"Sie betreiben keine Dönerbude, sondern einen großen Gastronomiebetrieb."

Verteidiger Kirkitadse hörte sich die Ausführungen eine Weile an - und explodierte dann fast. Der Beamte solle nicht alles "hochjubeln", schimpfte der Anwalt, in einer Küche könne man nicht alle fünf Minuten durchputzen. "Ich schaufel auch nicht alle fünf Minuten Schnee, wenn's schneit", redete sich Kirkitadse in Rage.

Den städtischen Mitarbeiter beeindruckte das wenig. Zu Pongratz gewandt sagte er: "Sie betreiben keine Dönerbude, sondern einen großen Gastronomiebetrieb." Da brauche es einen ausgeklügelten Reinigungsplan. "Putzen S' halt ein bisserl öfter, die anderen machen das ja auch", meinte der Kontrolleur und verstieg sich dann zu der Bemerkung: "Sonst mögen die Gäste kein Bier mehr bei Ihnen trinken."

Dieser Satz brachte den Anwalt endgültig zur Weißglut. Pongratz werde in ein "unerträgliches Licht" gerückt. Deshalb werde er den Kontrolleur auf Schadenersatz in Namen seines Mandanten verklagen. Im Hackerhaus sei beim Bierausschank nämlich alles tipptopp. Überhaupt sei die Kritik völlig überzogen, sagte Kirkitadse. Der Kontrolleur sah das wieder anders: "Herr Pongratz hatte in der Vergangenheit erhebliche Schädlingsprobleme in dem Lokal. Es gab noch nie eine Kontrolle, wo alles in Ordnung war."

Paul Pongratz schwieg zu diesem Dialog und verstand die ganze Aufregung nicht so recht. Er sei schließlich nur Pächter und nicht Eigentümer des Gebäudes, sagte er halblaut. Nur wegen des Wasserschadens im Herbst 2012 sei alles "drunter und drüber" gegangen. Momentan lasse er die gesamte Gaststätte sanieren, was noch sechs Wochen dauere und einen Millionenbetrag koste. Danach werde es nichts mehr zu beanstanden geben, versprach Pongratz.

Die Richterin nahm ihn beim Wort und reduzierte die Geldbuße auf 400 Euro. Weniger ging nicht: "Weil nichts war's ja auch nicht", so die Richterin.

© SZ vom 07.03.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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