Gefälschte Buchhaltung:Taxi-Unternehmer zu Gefängnisstrafe verurteilt

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  • Ein Münchner Taxi-Unternehmer hat die Sozialkassen mit einer "fiktiven Buchhaltung" um eine Million Euro betrogen.
  • Als die Fahnder ihm auf die Spur kamen, setzte sich der Mann nach Südamerika ab. Mit Hilfe der argentinischen Polizei konnte er in Buenos Aires verhaftet werden.
  • Jetzt wurde der 60-Jährige in München zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Von Marco Völklein, München

Beamte des Hauptzollamts haben einem Münchner Taxi-Unternehmer das Handwerk gelegt, der gut eine Million Euro Schaden bei diversen Sozialversicherungen angerichtet hat. Laut Zoll hatte der 60-Jährige über Jahre eine "fiktive Buchhaltung" erstellt. Diese konnte er jederzeit bei Prüfungen durch das Finanzamt oder den Zoll vorlegen. Der Unternehmer hatte sich "sehr große Mühe gegeben", wie ein Zollsprecher sagte. Das allerdings nutzte ihm am Ende nichts: Fahnder entdeckten die tatsächlichen Umsätze in einer "Schwarzen Buchhaltung". Diese Umsätze lagen weit über denen, die der Mann in seiner fiktiven Kasse verbucht hatte.

Der Lohn der Taxifahrer richtet sich nach dem jeweiligen Umsatz. Und auf den Lohn wiederum führen die Firmen anteilig Beiträge an die Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Durch die fiktive Buchhaltung gelang es dem Unternehmer, die Lohnkosten gegenüber den Sozialkassen niedrig zu halten - und sie so um eine Million Euro zu prellen.

Als er merkte, dass ihm die Fahnder von Zoll und Steuerfahndung auf den Fersen waren, setzte sich der Unternehmer nach Südamerika ab. Der argentinischen Polizei gelang es schließlich, den per internationalem Haftbefehl Gesuchten aufzuspüren und im Hafen von Buenos Aires zu verhaften - just in dem Moment, als er sich ein Ticket kaufen wollte, um weiter zu flüchten, so der Zollsprecher weiter.

Vor Gericht forderte die Münchner Staatsanwaltschaft laut Zoll dann drei Jahre Haft, die Verteidigung hingegen zwei Jahre und sechs Monate. Verurteilt wurde er letztlich zu zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung. Nach Angaben des Zollsprechers hatte das Gericht bei der Urteilsfindung einen besonderen Umstand strafmindernd angesetzt: Während sich der Mann nach Südamerika abgesetzt hatte, hatten Zoll und Steuerfahndung bereits dessen acht Immobilien versteigert, ebenso den kompletten Taxifuhrpark, der aus sieben Fahrzeugen bestand. "Der Erlös lag bei rund 700 000 Euro", erklärte das Hauptzollamt.

© SZ vom 07.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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