Per Mausclick ins Chaos:Facebookpartys geraten schnell außer Kontrolle

Lesezeit: 2 min

Was für die Jugendlichen ein anarchisches Vergnügen ist, bedeutet für die Polizei lästige Zusatzarbeit. Und für die Partyveranstalter kann die Sache teuer werden.

Alexandra Vettori

Die Jugend hat einen neuen Volkssport: Facebook-Partys, Flash-Mobs, Project X-Partys, wie diese Treffen heißen. Was für die Jugendlichen ein anarchisches Vergnügen ist, bedeutet für die Polizei lästige Zusatzarbeit. 300 Beamte mussten vor kurzem eine aus dem Ruder gelaufene Facebook-Party in Kaufering im Landkreis Landsberg auflösen, zu der eine 15-Jährige aus Versehen alle Facebook-Nutzer eingeladen hatte. Zwar kamen statt der angekündigten 5000 Gäste nur 500, Randale gab es trotzdem. Auch die Jugend im Landkreis Freising ist bereits auf den Geschmack gekommen.

Ende Mai löste die Polizei in Hallbergmoos eine Großparty auf, jetzt steht Neufahrn ein solches Ereignis ins Haus. Hunderte Jugendliche haben sich für Anfang Juli auf Facebook zu einem Treffen am Neufahrner Bahnhof verabredet - die Polizei bewegte den Jugendlichen, der die Einladung geschrieben hatte, zwar inzwischen zu einer Absage, doch was aus der Sache wird, kann keiner sagen.

Begeistert ist der stellvertretende Polizeidienststellenleiter in Neufahrn, Mathias Niklaus, nicht von solchen Vorhaben: "Je bekannter das wird, desto mehr Leute kommen, darunter ist dann auch eine Klientel, die wir gar nicht wollen: Randalierer und Krawallbrüder." Auf die Frage, wie die Polizei mit der angekündigten "Project X-Party" umgeht, hält sich Niklaus bedeckt. Der Name stammt übrigens von einer Kinokomödie, bei der drei Freunde über Facebook einladen - die Party endet im totalen Chaos. "Das sind laufende Ermittlungen", sagt Niklaus und verrät auch nicht, wie die Polizei von der Party erfahren hat. Fakt sei, dass das Treffen abgesagt ist, "und wir hier über hoffentlich nicht zu legende Eier reden", so der Polizeibeamte.

Für den 19-jährigen Hallbergmooser, der vor kurzem zu einer "Project X-Party" eingeladen hatte, ist die Sache noch nicht ausgestanden. Er informierte zuerst nur seine 500 Facebook-Freunde, die gaben die Einladung jedoch weiter und so war bereits im Vorfeld klar, dass die Angelegenheit eskalieren könnte. Tatsächlich versammelten sich dann 150 Gäste, obwohl der 19-Jährige die Einladung zurückgenommen hatte und am Partyabend auch gar nicht daheim war. Die Menge feierte dennoch auf der Straße, bis die Polizei die Versammlung auflöste. Nun muss der Hallbergmooser damit rechnen, dass er die Kosten für den Einsatz zu tragen hat. "Polizei, Feuerwehr, Bauhofmitarbeiter, alle halten die Hand auf, das kann teuer werden", sagt Mathias Niklaus. Auch im bayerischen Innenministerium beobachtet man diese Vorfälle, wie Sprecher Oliver Platzer sagt. Facebook-Partys in Privathäusern seien keine Veranstaltungen im Sinne des Versammlungsrechtes, im Gegensatz zu Flash Mobs im öffentlichen Raum. "Die unterliegen der Anzeigepflicht, das heißt, man muss eine Woche vorher Art und Ort der Veranstaltung schriftlich beantragen", erklärt Platzer. Im Landkreis Freising ist dafür das Landratsamt zuständig.

Steigt eine solche Party ohne Genehmigung, ist das eine Verletzung der Anzeigepflicht. In dem Fall kann die Polizei die Versammlung auflösen. Für die Gäste ist die Teilnahme noch keine Ordnungswidrigkeit, dazu wird sie erst, wenn die Polizei die Party auflöst. Allerdings ist laut Platzer auch ein Verbot im Vorfeld möglich. "Wenn absehbar ist, dass dabei Ordnungswidrigkeiten begangen werden", dann könne die Polizei Platzverweise aussprechen, die Identität feststellen und Zwangsmaßnahmen ergreifen, wie vorübergehende Festnahmen.

© SZ vom 29.06.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: