Kommentar:Voyeurismus härter bestrafen

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Dass Schaulustige immer wieder Rettungsarbeiten behindern, muss unterbunden werden

Birgit Goormann-Prugger

Mit einem mulmigen Gefühl sind die Einsatzkräfte am Mittwoch zu dem schweren Busunglück auf der A 92 ausgerückt. "Hoffentlich ist niemand tot. Schlimme Gedanken schießen uns dann durch den Kopf, wir sind auch nur Menschen", schildert das Michael Schmid, Leiter der VPI Freising. Und wenn jemand bei einem solchen Unfall schwer verletzt sein sollte, dann wollen die Rettungskräfte helfen, so schnell wie möglich. Da zählt oft jede Minute. Wie ohnmächtig müssen sich Polizisten, Feuerwehrmänner und Notärzte oft fühlen, wenn sie - wie am Mittwoch wieder erlebt - nicht optimal helfen können, weil man sie an ihrer Arbeit hindert. Unvernunft, Unwissen, Gleichgültigkeit und Voyeurismus der anderen Autofahrer sind die Gründe dafür.

Was mag so schön daran sein, langsam an einer Unfallstelle vorbeizufahren, um sich an den Details zu ergötzen? Was ist so erstrebenswert daran, diese auch noch per Fotohandy für das private Familienalbum zu dokumentieren? Warum denkt kaum jemand daran, dass er vielleicht selber einmal nach ein Unfall schnelle Hilfe brauchen könnte? "Die Rettungsgasse kann auch Ihr Leben retten". So wirbt bayerischen Polizei um die Einsicht der Autofahrer. Traurig, dass sie das muss.

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht bildet, begeht im Moment nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit Verwarnungsgeld geahndet werden kann. Vielleicht sollte die Strafe hier künftig drastischer ausfallen. Polizei und Rettungskräfte hätten dann womöglich öfter freie Fahrt. Wer zu schnell fährt, auf der Autobahn drängelt und damit andere nötigt, oder schwer alkoholisierte am Steuer sitzt, der verliert seine Führerschein und muss darum womöglich sogar vor Gericht erscheinen. Das sind Maßnahmen, die unvernünftige Autofahrer einsichtig werden lassen.

© SZ vom 24.08.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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