Wie im Western:Winchester im Schlafzimmer

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Polizei findet bei Spurensicherung Waffe bei 65-jährigem Rentner

Damit hatte der 65-Jährige nicht gerechnet: Erst wird bei ihm in der Wohnung eingebrochen, und als die Polizei zur Spurensicherung kommt, macht eine Polizeibeamtin den Schlafzimmerschrank auf und findet ein Gewehr der Marke Winchester 94, Kaliber 30/30. Eine Waffe, die in Western passt, aber nicht in einen deutschen Haushalt, zumal ohne Waffenschein. Und so folgte der Anzeige wegen Einbruch ein Strafbefehl gegen den 65-Jährigen wegen unerlaubtem Waffenbesitz. Er sollte 90 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen. Weil er dagegen Einspruch einlegte, landete das Verfahren am Amtsgericht Erding.

Warum und woher der Angeklagte die Winchester hatte, blieb offen, da das Verfahren nicht lange dauerte. Richterin Michaela Wawerla ließ keinen Zweifel daran aufkommen, dass der Besitz der Waffe einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstelle, egal aus welchem Anlass man die Waffe gefunden habe. Der Verteidiger des 65-Jährigen hatte argumentiert, dass die Beamtin gar nicht dazu berechtigt gewesen sei, bei einer Spurensicherung einen Schrank zu öffnen. "In welchem Zusammenhang sollte ein Schlafzimmerschrank mit dem Einbruch stehen", fragte er. Es habe jegliche Motivation gefehlt, im Schlafzimmer nach Spuren zu suchen. "Wo bleibt da die Unverletzlichkeit der Wohnung?" Wenn die Waffe irgendwo herum gelegen wäre, könnte er es ja noch verstehen, aber so habe die Spurensicherung mehr einer "durchsuchungsähnlichen Situation" geglichen. Es sei ein nicht verwertbarer Zufallsfund.

So weit wollten die Staatsanwältin und Richterin Wawerla nicht gehen. Auch wenn die Waffe zufällig gefunden worden sei, verstoße der Besitz der Winchester gegen das Waffengesetz. Die Richterin verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft häufig sogar bei der freiwilligen Abgabe einer Waffe streng vorgehen würde. Nachdem sich alle Verfahrensbeteiligten darüber einig waren, dass 90 Tagessätze etwas zu hoch seien, da der 65-jährige Rentner noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war, beschränkte der Verteidiger den Einspruch auf die Geldstrafenhöhe. Die wurde von 90 auf 45 Euro herabgesetzt. Dazu muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen. Die Winchester sieht er nicht mehr, sie wurde eingezogen. "Alles in Ordnung, alles gut", kommentierte das der Angeklagte.

© SZ vom 07.10.2017 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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