Vor dem Ernstfall:Schriftlich vorsorgen

Hospizverein rät zu Patientenverfügungen und Vollmachten

Der Christophorus Hospizverein Erding weist in einer aktuellen Pressemitteilung daraufhin, dass nur wenige Menschen Vorsorge für den Fall treffen, dass sie infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wenn aber nichts vorab geregelt wurde, wird im Bedarfsfall vom Betreuungsgericht eine gesetzliche Vertretung in Form eines Betreuers oder einer Betreuerin bestellt. Weder die Ehepartner noch die Eltern können einfach so Entscheidungen bei so wichtigen Themen wie Gesundheit, Finanzen, Behörden, digitale Medien und Verwaltungsdinge treffen.

Der Erdinger Hospizverein empfiehlt deshalb jedem Erwachsenen, mittels einer Vollmacht eine Vertrauensperson zu bestimmen, die die notwendigen Entscheidungen treffen dürfte. Ein gesetzlicher Betreuer wird dann im Normalfall nicht bestellt. Auch Wünsche und Vorstellungen für die spätere Gesundheitsfürsorge sollten schriftlich in einer Patientenverfügung festgehalten werden.

Informationen zu Patientenverfügung und Vollmacht gibt es kostenlos beim Christophorus Hospizverein Erding. Regelmäßige werden Sprechstunden in Erding, Taufkirchen und Dorfen am Nachmittag und ab dem frühen Abend angeboten. Nähere Informationen gibt es direkt beim Christophorus Hospizverein in der Roßmayrgasse 3 a, Telefon 08122/901683 oder unter www.hospizverein-erding.de.

© SZ vom 26.02.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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